Viele Menschen, die täglich im Straßenverkehr unterwegs sind, sind sich der Nebenwirkungen von Medikamenten, die sie einnehmen, nicht bewusst. Darauf weist der TÜV hin. Rund ein Fünftel aller Medikamente, die derzeit auf dem Markt sind, haben Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit. Dies gilt auch für Cannabis als Medizin. Aber nicht nur Betäubungsmittel, Cannabis-Medikamente, und andere verschreibungspflichtige Arzneimitteln zählen dazu. Auch viele der frei verkäuflichen Medikamente sind verkehrsrelevant – wie Schmerzmittel, Schnupfenspray oder auch Hustensaft.
Medikamente und Cannabis im Straßenverkehr – rechtliche Situation
Generell gilt: Jeder Verkehrsteilnehmer ist für seine Fahrtauglichkeit selbst verantwortlich. Es gibt kein Gesetz, das die Teilnahme am Straßenverkehr bei Einnahme von Medikamenten (wie auch bei Cannabis als Medizin) generell verbietet oder einschränkt. Daher dürfen auch Cannabispatienten am Straßenverkehr teilnehmen, sofern sie aufgrund der Medikation nicht in ihrer Fahrtüchtigkeit eingeschränkt sind. Das hat auch die Bundesregierung klargestellt. (Leafly.de berichtete.)
Voraussetzung für die Teilnahme am Straßenverkehr ist allerdings, dass die Patienten in der Lage sind, das Fahrzeug „sicher zu führen“, so die Bundesregierung. Den Betroffenen drohe keine Strafe nach dem Straßenverkehrsgesetz, wenn Cannabis als Medizin von einem Arzt verschrieben wurde und für die Behandlung einer konkreten Krankheit bestimmt sei. Dies gilt auch für andere psychoaktive BtM-Medikamente.
Dr. Markus Schäpe, Leiter der Juristischen Zentrale im ADAC, erklärt die rechtliche Lage für Cannabispatienten im Straßenverkehr:
„Seit März 2017 dürfen Apotheken Blüten der Cannabis-Pflanze auf ärztliches Rezept abgeben. Für Patienten, die es wie vom Arzt verschrieben eingenommen haben, gilt dann eine Ausnahme von § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), das sogenannte Medikamentenprivileg: Normalerweise gilt, dass derjenige eine Ordnungswidrigkeit begeht, der nach Cannabis-Konsum ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führt. Der Grenzwert liegt hier bei 1 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter im Blutserum. Zeigt ein Fahrer jedoch drogenbedingte Ausfallerscheinungen, greift § 316 des Strafgesetzbuchs (StGB): Hier drohen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, wenn man nach dem Konsum berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Das gilt dann auch für medizinisches Cannabis.“
Was sollten Patienten beachten?
Die Fahreignung von Patienten ist dann nicht mehr gegeben, wenn ihr Leistungsvermögen beeinträchtigt ist.
Die Voraussetzung für die Teilnahme am Straßenverkehr ist daher:
- dass sich der Patient in einem gut eingestellten Zustand befindet
- und die Einnahme von Cannabis als Medizin (oder anderer Medikamente) den Allgemeinzustand nicht negativ beeinflusst.
Bei Cannabispatienten kann es vor allem in der Einstellungsphase zu Beginn einer Behandlung zu einer beeinträchtigten Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit kommen. Auch wenn die Dosierung während einer laufenden Therapie erhöht wird, oder auf ein anderes Cannabis-Produkt gewechselt wird, können diese Nebenwirkungen auftreten. Daher ist eine gute medikamentöse Einstellung und regelmäßige Kontrollen beim behandelnden Arzt Grundvoraussetzung zum Führen eines Fahrzeuges. Das betrifft Cannabis als Medizin wie auch andere Medikamente.
Während der Ein- und Umstellungsphasen sollten Patienten darüber nachdenken, nicht aktiv am motorisierten Straßenverkehr teilzunehmen. Auch bei stark wirksamen Schmerzmittel wie Morphinen oder Opioiden kann es gerade zu Behandlungsbeginn zu akuten Ausfallerscheinungen kommen. Generell ist der behandelnde Arzt angehalten, seine Bedenken, dass ein Patient eventuell vorübergehend nicht Auto fahren darf, schriftlich zu dokumentieren.
Beispiele für Medikamente, die Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit haben können:
- Cannabis als Medizin
- andere Betäubungsmittel
- Schlaf- und Beruhigungsmittel
- Psychopharmaka
- Mittel gegen Allergien
- starke Schmerzmittel
- Erkältungsmittel
- Augenpräparate
- Mittel gegen hohen Bluthochdruck oder Diabetes
Rücksprache mit dem Arzt
Cannabispatienten sollten mit dem behandelnden Arzt oder der Ärztin über das Thema Verkehrstüchtigkeit sprechen. Dabei sollten die Betroffenen auch rezeptfreie Medikamente erwähnen, die sie eventuell zusätzlich einnehmen, denn diese können in bestimmten Fällen die Verkehrstüchtigkeit einschränken. Außerdem können diese mit den verschriebenen Medikamenten in Wechselwirkung treten.
Bei jedem Menschen fallen Nebenwirkungen von Medikamenten anders aus. Tatsache ist aber, dass viele Arzneimittel die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit beeinträchtigen. Und das kann sich im Straßenverkehr fatal auswirken, warnt der TÜV. Als besonders gefährlich sieht er auch die Kombination von Medikamenten und Alkohol an.
Wechselwirkungen zwischen Medikamenten und Alkohol sind vielfältig und häufig. Zudem können alkoholische Getränke den Abbau von Medikamenten hemmen. Dadurch verbleiben die Arzneimittel länger im Körper. Die Konsequenz kann beispielsweise Konzentrationsschwäche sein, die zu einer Abnahme der Reaktionsfähigkeit führt, warnt der TÜV.
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