Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, Erleichterungen für den Anbau des Agrarrohstoffs Nutzhanf zu schaffen. Die Fraktion Die Linke hatte in einer Kleinen Anfrage wissen wollen, ob die Bundesregierung sich dafür einsetzen wird, Nutzhanf aus dem BtMG (Betäubungsmittelgesetz) zu streichen, um den Anbau und Vertrieb zu erleichtern. In ihrer Antwort erklärt die Regierung jetzt, dass Nutzhanf bereits vom allgemeinen Verkehrsverbot ausgenommen sei.
Nutzhanf mit weniger als 0,2 Prozent THC darf bereits angebaut werden
„Seit der Reintegration von Nutzhanf im Jahr 1996 ist der Anbau von Hanfsorten nach dem Katalog der Bundesanstalt für Landwirtschaft auf landwirtschaftlichen Flächen erlaubt.“ Das schreibt die Linke in ihrer Kleinen Anfrage und führt weiter aus:
„Der in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Tetrahydrocannabinol-Gehalt (THC) dieser Pflanzen muss unter 0,2 Prozent liegen. In anderen europäischen Staaten gelten teilweise höhere Grenzwerte (z. B. Italien: 0,6 Prozent). Es dürfen europaweit auch nur 63 explizit zugelassene Nutzhanfsorten angebaut werden. Für spezielle Anforderungen gezüchtete andere Sorten sind in Deutschland unabhängig von den THC-Grenzwerten verboten.“
Nach Meinung der Bundesregierung steht daher fest: THC-armer Nutzhanf kann als landwirtschaftliche Nutzpflanze eingesetzt werden. Somit wird dem Marktpotenzial des Rohstoffs Hanf Rechnung getragen. Zugleich werde ein angemessener sowie notwendiger Schutz der Gesundheit der Bevölkerung gewährleistet.
Das wirtschaftliche Potenzial von Hanf nicht verpassen
Die Linke dagegen sieht das wirtschaftliche Potenzial von Nutzhanf „bei weitem noch nicht erschlossen“. Das erklärt die Fraktion in ihrer Anfrage. Neben dem bereits jetzt existierenden Einsatz „in der Automobilindustrie als Verbundstoff, als Bau- und Dämmmaterial und als Lebensmittel, werden in den nächsten Jahren weitere sinnvolle Anwendungen bzw. Produktionsprozesse entwickelt“ werden, wie beispielsweise in der Textilindustrie und der Papier- und Kartonageproduktion sowie beim Plastik-Ersatz.
Damit Deutschland hier wettbewerbsfähig bleibt und den internationalen Anschluss bei Hanfanbau und Hanfverarbeitung nicht verpasst, muss sich der rechtliche Rahmen ändern, so die Linke. Dann würde nicht nur die Wirtschaft profitieren, „sondern auch der ländliche Räume, der Klimaschutz und die biologische Vielfalt“.
Auch bei Getränken, Lifestyle-Produkten und in der Kosmetik kommt Hanf zum Einsatz, wie Leafly.de bereits mehrfach berichtete.
Nutzhanf nur „Nischenprodukt“
Die Bundesregierung sieht das Potenzial von Nutzhanf kritischer: „Bislang sind die Produktionskosten für Nutzhanf in Deutschland höher als die Kosten für vergleichbare Agrarrohstoffe, die mit Hanf im Wettbewerb stehen.“ Allerdings räumt die Regierung auch ein, dass der Kostennachteil sich in der jüngeren Vergangenheit verringert hat und sich weiter verringern wird.
Die Bundesregierung zieht in ihrer Antwort das Fazit, dass „der Hanfanbau derzeit eine Nischenkultur ist, die wirtschaftlich vor allem für den ökologischen Landbau attraktiv ist. Aufgrund des geringen Marktvolumens werden etwaige Förderprogramme nicht für sinnvoll gehalten.“
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