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Ohio kürzt Indikationsliste für Medizinalcannabis

Leafly: Alexandra Latour Autor:
Alexandra Latour

Während in Colorado Medizinalcannabis bei einer Autismus-Erkrankung verordnet werden darf, hat Ohio jetzt diese Krankheit von der Indikationsliste gestrichen. Auch bei einer Angsterkrankung darf keine Verordnung erfolgen. Der Grund: Die Studienlage über die Wirksamkeit sei zu gering.

Ohio kürzt Indikationsliste für Medizinalcannabis

Anfang Juli gab es bereits Nachrichten aus dem US-Bundesstaat Ohio. Da die Kosten für Medizinalcannabis zu hoch sind, besorgt sich etwa die Hälfte der 42 000 Cannabispatienten ihre Medizin auf dem illegalen Schwarzmarkt (Leafly.de berichtete). Einem aktuellen Medienbericht ist jetzt zu entnehmen, dass das State Medical Board von Ohio die Indikationsliste für Medizinalcannabis gekürzt hat.

Indikationsliste: Diese Erkrankungen/Beschwerden fallen weg

Das State Medical Board von Ohio hat vor Kurzem dafür gestimmt, die Indikationsliste der mit medizinischem Cannabis behandelbaren Erkrankungen nicht um Autismus und Angstzustände zu erweitern.

Als Grund hierfür gab das State Medical Board an, dass es nicht genügend verfügbare Beweise gebe, um die Empfehlung des Arzneimittels für Patienten mit beiden Erkrankungen zu rechtfertigen.

In einer Pressemitteilung erklärte der Vorstand jedoch, er könne die Entscheidung bereits im November überprüfen, falls neue Beweise für die Wirksamkeit von Medizinalcannabis bei Angstzuständen und Autismus vorgelegt werden.

Aktuelle Indikationsliste

Weiter heißt es in dem Bericht, dass Patienten bis November Medizinalcannabis bei folgenden Erkrankungen/Beschwerden ärztlich verschrieben bekommen können:

  • AIDS, Krebs, Hepatitis C
  • Amyotropher Lateralsklerose
  • Alzheimer-Krankheit, Parkinson-Krankheit
  • chronische traumatische Enzephalopathie
  • entzündliche Darmerkrankungen
  • Epilepsie oder einer anderen Anfallserkrankung
  • Fibromyalgie
  • Glaukom
  • Multiple Sklerose
  • Tourette-Syndrom
  • Posttraumatische Belastungsstörung
  • Rückenmarkserkrankung oder -verletzung

Bundesstaaten sind unterschiedlicher Meinung

Einen einheitlichen Umgang mit Medizinalcannabis gibt es in den USA nicht. Denn im April dieses Jahres hatte der US-Bundesstaat Colorado den Einsatz von Medizinalcannabis gegen die Symptome einer Autismus-Erkrankung erlaubt (Leafly.de berichtete).

Zwar wurde der erste Gesetzesentwurf im Jahr 2018 abgelehnt, im April dieses Jahres unterzeichnete jedoch Gouverneur Jared Polis das neue Gesetz. Seitdem haben Patienten mit einer Autismus-Spektrum-Störung einen Anspruch auf die Verordnung von Medizinalcannabis, wenn ein Hausarzt entsprechende Erfahrungen in Bezug auf Autismus-Spektrum-Störungen besitzt oder aber ein lizenzierter psychiatrischer Dienstleister eine Autismus-Erkrankung diagnostiziert.

Patienten unter 18 Jahren benötigen zudem zwei Unterschriften von zwei verschiedenen Ärzten. Diese müssen bescheinigen, dass der Patient unter einem „einschränkenden medizinischen Zustand“ leidet.

 

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