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Patient stellt Strafanzeige gegen AOK Hanau

Gesa-2019 Autor:
Gesa Riedewald

Einem ADHS-Patienten verweigert seine Krankenkasse die Cannabis-Therapie. Soweit nicht ungewöhnlich. Bemerkenswert ist allerdings die Reaktion des Mannes: Er stellt Strafanzeige wegen Körperverletzung. Leafly.de hat mit dem Patienten gesprochen, der aufgrund einer anderen Erkrankung keine klassischen ADHS-Medikamente einnehmen darf und für den Cannabis als Medizin die einzige Möglichkeit ist, ein „normales Leben“ zu führen.

Patient stellt Strafanzeige gegen AOK Hanau

Cannabis als Medizin einzige Therapieoption

Der 50-jährige Thomas Müller leidet seit seiner Kindheit an ADHS und zusätzlich an einem chronischen Schmerzsyndrom. Da die klassischen ADHS-Medikamente bei ihm starke Nebenwirkungen hervorrufen, blieb die Erkrankung die meiste Zeit untherapiert. Darüber hinaus wurde in 2013 bei Müller ein zerebrales Aneurysma durch einen sogenannten Coil verschlossen. Versichert ist er bei der AOK Hanau.

Damit es nicht wieder zu einer Blutung (Ruptur) kommt, darf der ADHS-Patient keine Blutdruck-steigernden Medikamente einnehmen. Ritalin und Medikinet, die Standard-Therapie bei einer ADHS-Erkrankung, bewirken aber gerade dies. Daher darf Müller diese Mittel seit der Operation nicht mehr einsetzen. Cannabis als Medizin ist somit die einzige Therapiemöglichkeit.

ADHS-Erkrankung mit Folgen

Durch die ADHS-Erkrankung war Thomas Müller Opfer von vielen schweren Unfällen, die zu ernsthaften Verletzungen führten.

„2015 hatte ich zwei Unfälle mit schweren Verletzungen, es folgten bis dato fünf Operationen. Seitdem bin ich weitestgehend arbeitsunfähig. Eine Unfallserie zieht sich wie ein roter Faden durch mein gesamtes Leben mit vielen schweren Unfällen“, erzählt Müller.

So beginnt der ADHS-Patient die Selbstmedikation mit Cannabis. Nach der Gesetzesänderung im März 2017 bemüht sich Müller, einen Arzt oder eine Ärztin zu finden, um Cannabis auf Rezept zu erhalten. Lange ohne Erfolg. Bis er schließlich in der ADHS-Sprechstunde der Medizinischen Hochschule Hannover von der Leiterin und ADHS-Spezialisten Dr. Gessner behandelt wird. Sie attestiert dem Mann, dass eine Therapie mit Cannabis als Medizin indiziert sei. Nur so könne der ADHS-Patient ein „normales Leben“ führen.

AOK Hanau: ADHS keine schwerwiegende Erkrankung

Im Januar 2018 stellt Müller bei seiner Krankenkasse, der AOK Hanau, den Antrag auf Kostenerstattung seiner Therapie mit dem Cannabisvollspektrumextrakt von Tilray. Diesen lehnt die Kasse ab. Und auch den Widerspruch lehnt sie ab.

Die Begründung der Krankenkasse für die Absage: ADHS sei keine schwerwiegende Erkrankung. Diese ist aber Voraussetzung für eine Behandlung mit Cannabis als Medizin. Dabei kann der Patient Müller mit einem Attest seiner Ärztin der AOK nachweisen, dass seine Erkrankung schwerwiegend ist und dass die Notwendigkeit einer Cannabis-Behandlung besteht. Auch andere Ärzte haben ihm das bestätigt. Was die Krankenkasse bei ihrer Ablehnung gar nicht berücksichtigt, ist die Tatsache, dass die klassischen ADHS-Medikamente bei Müller nicht angewendet werden dürfen – aufgrund seines zerebralen Aneurysmas.

Klage wegen vorsätzlicher Körperverletzung

Durch die ausbleibende Behandlung mit Cannabis als Medizin verschlechtert sich der Gesundheitszustand von Thomas Müller deutlich. Gemeinsam mit seinem Anwalt Dr. Leo Teuter stellt der ADHS-Patient schließlich Strafanzeige wegen vorsätzlicher Körperverletzung gegen seine Sachbearbeiterin der AOK. Nach Meinung des Anwalts ist die Angestellte persönlich verantwortlich.

In der Strafanzeige, die Leafly.de vorliegt, heißt es:

„Frau K. wusste aus der Krankengeschichte des Herrn Thomas Müller, dass es bei einer unbehandelten ADHS-Erkrankung zu Verletzungen bei ihm und insgesamt zu einer Verschlechterung seiner Befindlichkeit kommen würde. Frau K. wusste außerdem, dass „klassische“ Therapiemöglichkeiten nicht zur Verfügung standen. Trotzdem verweigerte sie Herrn Thomas Müller den Zugang zu dem einzigen wirksamen Medikament: Cannabis. (…) Da keine rechtfertigenden oder entschuldigenden Umstände vorliegen, hat sich Frau K. der vorsätzlichen Körperverletzung strafbar gemacht.“

Weiterhin weist der Anwalt von Müller darauf hin, dass „angesichts der gesellschaftlichen Problematik der verbreiteten Verweigerung von Cannabis als Medikament durch die gesetzliche Krankenversicherung“ hier ein besonderes öffentliches Interesse vorliegt.

Dies ist ein ungewöhnlicher Fall, da eine Sachbearbeiterin einer Krankenkasse persönlich verklagt wird – und das sogar in dem besonders schweren Fall der vorsätzlichen Körperverletzung. Wir von Leafly.de werden diesen Fall verfolgen und weiterhin darüber berichten.

Anm. d. Red.: Wir finden wir es immer wieder erstaunlich wie unterschiedlich die gleiche Krankenkasse in den einzelnen Bundesländern entscheidet. Wir hatten dazu kürzlich eine Patientenakte von einem Patienten in NRW, der ebenfalls bei der AOK versichert ist und dem die Cannabis-Therapie genehmigt wurde. Hier ist es endlich Zeit für einheitliche Leitlinien und eine ordentliche Schulung der Mitarbeiter. Viel zu viele Patienten müssen endlos leiden, nur weil Cannabis als Medizin weiterhin nicht anerkannt wird.

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