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Patienten

Willkommen im Patientenportal von Leafly.de. Hier erhalten Patienten, Angehörige und Betroffene Antworten zu Fragen rund um den Umgang mit Cannabis als Medizin und cannabinoindenhaltigen Arzneimitteln. Wir möchten Sie als Patienten aufklären und informieren, was sich für Sie mit dem sogenannten „Cannabis-Gesetz“ vom 10. März 2017 geändert hat.  Hierzu bieten wir umfangreiche Informationen zur Cannabistherapie, die Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt besprechen können. Im Ratgeberteil finden Sie zudem viele weitere hilfreiche Artikel. Auch die Patientenakten und die Kolumnen sind hier zu finden.

Hilfreiche Artikel

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Fragen und Antworten

Q:

Wo erhalte ich Informationen zu den Erkrankungen, bei denen Cannabisarzneimittel angewendet werden können?

A:

Einige dieser Informationen erhalten Sie in unserem Patientportal und unter der Rubrik Cannabiswissen. Offiziell sind keine Indikationen festgelegt. Die Verschreibungshoheit hat nach wie vor die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt. Für weitere Informationen verweisen wir auf die Seite des BfArM und auf Cannabis-med.org

Q:

Gibt es bereits Dosierungsinformationen zu Cannabisarzneimitteln?

A:

Mit Stand vom 15.05. gelten folgende Vorschriften: Verschreibungshöchstmenge 100 g in 30 Tagen, unabhängig vom Gehalt einzelner Cannabinoide in der jeweiligen Cannabissorte. Verordnete Menge an THC 100 - 22.000 mg (THC Gehalt 1-22%). Einige Dosierungsempfehlungen finden Sie auf der Webseite Cannabis-Med.org.

Q:

Darf ich als Cannabispatient/in Auto fahren, also aktiv am Straßenverkehr teilnehmen?

A:

Wenn Sie als Cannabis-Patient/in mit einer Fahrerlaubnis der Führerscheingruppe 1 stabil eingestellt sind und Ihre körperlichen Fähigkeiten es zulassen, dürfen Sie fahren. Zu Beginn einer Cannabistherapie ist von der Teilnahme am Straßenverkehr abzuraten bis die richtige Dosierung gefunden ist. Für die Führerscheingruppe 2 muss eine Begutachtung beantragt werden.

Q:

Darf ich meine cannabisbasierten Medikamente mit ins Ausland nehmen?

A:

Es empfiehlt sich vor Reisebuchung bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat des jeweiligen Reiselandes zu erkundigen, ob das Einführen von Cannabisblüten oder -extrakten möglich ist. Weitere Informationen gibt es bei der Bundesopiumstelle, dem BfArM oder dem Auswärtige Amt. Schauen Sie außerdem im Bereich Cannabiswissen nach. Hier finden Sie einen ausführlichen Artikel zu diesem Thema

Q:

Werden die Kosten für einen Vaporizer von der Krankenkasse übernommen?

A:

Derzeit sind die gängigen Vaporisatoren nicht im Heilmittelkatalog aufgenommen. Das heißt, dass eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen zu beantragen ist.

Q:

Wie werden Cannabisblüten dosiert?

A:

Dies wird vom behandelten Arzt gemeinsam mit Ihnen festgelegt. Derzeit gibt es 14 verschreibungsfähige Sorten in Deutschland. Es kann einige Zeit dauern, bis die richtige Dosierung für Sie gefunden ist.