Im Juli 2019 startete bereits der fränkische Bio-Großhändler Dennree einen Produktrückruf. Denn eine Charge seines Grüntees „Higher Living“ wies einen zu hohen THC-Gehalt auf (Leafly.de berichtete).
In einer Pressemitteilung hat jetzt auch die Ökotpia Handels- und Verlagsgesellschaft mbH einen Produktrückruf veröffentlicht. Es handelt sich um Hanfblütentee, der ebenfalls einen erhöhten THC-Gehalt aufweist.
Produktrückruf: Welcher Hanfblütentee ist betroffen?
Laut dem Unternehmen handelt es sich um die beiden folgenden Produkte:
- Hanfblüten und -blätter kbA, 40 g, Art. 24405
- Hanfblüten und -blätter kbA 500 g, Art. 24403
Weiter heißt es, dass ausschließlich die Waren mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 17. März bis 16. April 2022 betroffen sind.
In einem Medienbericht heißt es, dass das Landesamt Berlin-Brandenburg eine Laboranalyse des Hanfblütentees durchgeführt habe. Hierbei stellte sich heraus, dass der Tee nicht verkehrsfähig sei. Wie hoch der THC-Gehalt in dem betroffenen Hanfblütentee genau ist, wurde nicht gesagt.
Unternehmen bitte um Vorsicht beim Verzehr
Ökotpia teilte weiter mit, dass bei dem Verzehr von mehr als vier Tassen (=600ml) täglich eine gesundheitliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann. Um einen vollumfänglichen Verbraucherschutz zu gewähren, nimmt das Unternehmen vorsorglich die gesamte Charge (MHD: 17.03.2022 bis 16.04.2022) aus dem Verkauf.
Darüber hinaus heißt es in der Pressemitteilung:
„Kundinnen und Kunden, welche dieses Produkt gekauft haben, werden gebeten, nicht mehr als vier Tassen täglich (=600ml) zu verzehren oder es in die Verkaufsstelle zurückzubringen, in der sie es erworben haben. Selbstverständlich wird der Kaufbetrag bei Vorlage des Produkts auch ohne Kassenbeleg zurückerstattet.“
Die Hanfblüten und -blätter kbA wurden über die Filialen der Naturkostfachgeschäfte Bio Company GmbH, denn’s Biomarkt GmbH, ebl-naturkost GmbH & Co. KG und LPG BioMarkt GmbH verkauft.
Wie auch bei dem Vorfall im vergangenen Jahr ist anzunehmen, dass die Kunden den betroffenen Tee nicht zur Verkaufsstelle zurückbringen. Damals gab es keinerlei Rückgaben oder Beschwerden darüber, dass der Verzehr negative gesundheitliche Auswirkungen hatte.