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Reisen mit Cannabis als Medizin. Ein Leitfaden.

Leafly: Alexandra Latour Autor:
Alexandra Latour

Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes ist Cannabis als Medizin in Deutschland verkehrsfähig. Aber wie sieht das in EU-Ländern und im fernen Ausland aus? Dürfen Patienten ihre Cannabispräparate auch ohne Weiteres mit ins Ausland nehmen? Leafly.de hat recherchiert und gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Reisen mit Cannabis als Medizin. Ein Leitfaden.

Obwohl immer mehr europäische Länder die Gesetze zur Verwendung von Medizinalhanf verabschieden, ist die Gesetzgebung noch uneinheitlich. Und da Cannabis als Medizin nicht in die klassische Reiseapotheke gehört, sollten Patienten, sie sich mit ihren cannabinoidhaltigen Arzneimitteln auf Reisen begeben, verschiedene Dinge beachten.

Innerhalb Deutschlands empfiehlt es sich den sog. Cannabisausweis (gibt es bereits von mehreren Anbietern) und eine Bescheiniung des behandelnden Arztes im Gepäck zu haben.

Medizinalhanf – Gesetze für den Schengenraum und die EU

Der Schengenraum dürfte vielen ein Begriff sein. Hierzu gehören alle Länder der Europäischen Union, außer Großbritannien, Zypern und Irland.

Länder des Schengenraumes:
BelgienDänemarkDeutschland
EstlandFinnlandFrankreich
GriechenlandIslandItalien
LettlandLiechtensteinLitauen
LuxemburgMaltaNiederlande – entkriminalisiert
NorwegenÖsterreichPolen
PortugalSchwedenSchweiz – entkriminalisiert
SlowakeiSlowenienSpanien
Tschechische RepublikUngarn

Um sich nicht strafbar zu machen, muss das sogenannte Schengendokument bzw. eine „Bescheinigung für das Mitführen bzw. den Transport von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung“ mitgeführt werden.

Verankert ist dies im Schengener Durchführungsübereinkommen (Schengener Abkommen: Artikel 75). Das entsprechende Formular kann auf der Webseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) heruntergeladen und ausgedruckt werden. Dieses ist dann vom behandelnden Arzt auszufüllen und muss anschließend durch die oberste Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden. Zu beachten ist, dass für jedes Betäubungsmittel eine gesonderte Bescheinigung erforderlich ist.

Außerdem gilt, dass die Bescheinigung nur maximal 30 Tage gültig ist. Wer länger als 30 Tage verreisen möchte, benötigt mehrere Schengendokumente, die nahtlos ineinander übergehen, denn nur dann darf Medizinalhanf für über 30 Tage mitgeführt werden.

Für die Ausstellung des Formulars durch den Arzt sowie die anschließende Beglaubigung durch die zuständige Behörde sollten ein bis zwei Wochen eingeplant werden. Es ist also wichtig, sich frühzeitig darum zu kümmern.

Medizinalhanf – Reisen ins Ausland

Außerhalb des Schengenraumes sollten sich Patienten an den Leitfaden vom International Narcotics Control Board (INCB) halten. Auch hierfür kann sich ein entsprechendes Formular beim BfArM heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Es handelt sich hierbei um eine mehrsprachige Bescheinigung, die ebenfalls vom behandelnden Arzt ausgefüllt und von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden muss. Die maximale Gültigkeitsdauer beträgt 30 Tage.

Das BfArM rät allen Patienten, sich unbedingt vor Antritt der Reise über die Rechtslage in dem jeweiligen Reiseland zu informieren. Es reicht nicht aus, den ausgefüllten Vordruck vom INCB auf Reisen mitzunehmen. So verlangen einige Länder eine spezielle Importgenehmigung oder schränken die Menge des mitzuführenden medizinischen Cannabis ein. Einige Länder verbieten die Mitnahme bzw. den Transport von bestimmten Betäubungsmitteln generell.

Leafly.de hat sich bei den Botschaften viel bereister Länder informiert und kann hierzu folgende Angaben zur Mitnahme von Cannabismedizin machen:

AustralienDie Australische Botschaft führte aus, dass es Reisenden erlaubt ist, Medikamente (max. 3 Monate Vorrat) und medizinische Geräte ins Land einzuführen. Jedoch sollte zunächst geprüft werden, ob für die entsprechenden Medikamente eine Genehmigung benötigt wird. Eine Liste der Medikamente gibt es auf der Webseite der US-Arzneimittelbehörde. Um eine Genehmigung zu beantragen, sollte man eine Mail an DCS@health.gov.au senden. Zudem muss geprüft werden, welche Arzneimittel an der Grenze angegeben werden müssen. Hierunter fallen beispielsweise starke Schmerzmittel und Cannabis. Weitere Informationen finden sich hier.
Dominikanische RepublikLaut Aussage der Botschaft der Dominikanischen Republik ist die Mitnahme von Cannabis als Medizin nicht erlaubt.
GroßbritannienDie Botschaft des Vereinigten Königreiches erklärte, dass ein Begleitschreiben des Arztes mitgeführt werden muss, wenn man sich nicht länger als drei Monate im Land aufhält. In diesem Begleitschreiben müssen folgende Angaben gemacht werden: Name, Geburtsdatum und Adresse des Patienten, Beginn und Ende der Reise, Liste der mitgeführten Medikamente einschließlich Dosierung und Gesamtmenge. Eine Liste der Inhaltsstoffe von Medikamenten, die unter diesen Bedingungen eingeführt werden können (“Schedule 2-5 controlled drugs”), finden sich hier. Dort findet sich auch ein Link zu dem Formular, das ausgefüllt werden muss, wenn die Aufenthaltsdauer länger als drei Monate beträgt, sowie die entsprechenden Kontaktdaten, falls noch weitere Fragen bestehen.
JapanDie Japanische Botschaft verweist auf das Japanische Ministerium und die dort zur Verfügung gestellten Informationen. Weiter hat die Botschaft mitgeteilt, dass abgesehen von der normalen Hausapotheke bzw. Reiseapotheke (Schnupfenspray, Kopfschmerztabletten etc.) verschreibungspflichtige Medikamente angemeldet werden müssen, allerdings erst ab einer Aufenthaltsdauer von mehr als einem Monat. Auch bei kürzeren Reisen sollte unbedingt eine Bestätigung des Arztes (mit Stempel und Unterschrift) mitgeführt werden, um nachzuweisen, dass die Medikamente persönlich benötigt werden. Medikamente sollten immer originalverpackt und mit Packungsbeilage mitgenommen werden.
SingapurAuf Nachfrage teilte die Botschaft von Singapur mit, dass Patienten die erforderlichen Informationen auf der Webseite www.hsa.gov.sg finden. Wenn ein Wirkstoff des Medikaments auf der Liste Appendix A steht (der Link zum Appendix ist blau unterlegt), muss vor der Einreise eine Genehmigung beantragt werden. Falls ein Wirkstoff des Medikaments nicht auf der Liste steht, das Medikament jedoch verschreibungspflichtig ist, genügt es einen Brief des Arztes in englischer Sprache mitzuführen, der besagt, dass das Medikament für den persönlichen Gebrauch bestimmt ist. Auf der Webseite der Health Sciences Authority finden sich außerdem Informationen bezüglich der Medikamenteneinfuhr und der Einfuhr von medizinischen Geräten. Wenn konkrete Nachfragen bestehen, sollte man sich direkt an die Health Sciences Authority unter HSA_MD_SA@hsa.gov.sg wenden.
Sri LankaDie Botschaft von Sri Lanka teilte mit, dass Reisende mit Cannabismedikamenten unbedingt eine ärztliche Bestätigung in englischer Sprache mitführen müssen. Diese sollte folgende Angaben enthalten: Name und Adresse, Passnummer, Beschreibung der Medikamente inkl. Dosierung und eine Auflistung der Erkrankungen. Zudem  ist der Bescheinigung die Kopie eines Rezeptes beizulegen. Weiter informiert die Botschaft, dass es in Sri Lanka Gesetze gegen Betäubungsmittel gibt. Ein Verstoß gegen diese Gesetze kann eine lebenslängliche Freiheitsstrafe und schlimmstenfalls sogar die Todesstrafe nach sich ziehen. Deshalb sollten sich Reisende vor der Reise noch einmal umfangreich informieren.
TansaniaCannabis steht in Tansania auf der Liste der Suchtstoffe. Dementsprechend teilte die Botschaft mit, dass eine Medikamenteneinfuhr „unter allen Umständen verboten sei“.
ThailandNach Aussage der Thailändischen Botschaften ist bei der Einfuhr von Medikamenten Folgendes zu beachten: Die Medikamente dürfen nur im Reisegepäck (Medikamente im Handgepäck/Medikamente im Koffer) nach Thailand eingeführt werden, nicht aber dorthin geschickt werden. Reisende dürfen einen Medikamentenvorrat für maximal 30 Tage einführen. Für die Einfuhr wird eine Bescheinigung des Arztes benötigt, aus der hervorgeht, dass er die entsprechenden Medikamente verschrieben hat, und in welcher Dosierung sie einzunehmen sind. Wer keine ärztliche Bescheinigung vorlegen kann, muss auf Anfrage den ZollBehörden gegenüber die Medikamenteneinfuhr begründen. Sind diese mit der Begründung zufrieden, so kann der Reisende einen Vorrat für maximal 30 Tage einführen. Die endgültige Entscheidung über die Einfuhr obliegt den Grenzbehörden. Sie entscheiden allein, ob die Einfuhr genehmigt wird oder nicht. Aus diesem Grund kann weder die Thailändische Botschaft oder irgendeine andere Stelle eine verbindliche Zusage über eine  Einfuhrgenehmigung geben. Weitere Informationen finden sich hier.
TürkeiFür Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, müssen Reisende eine entsprechende ärztliche Bescheinigung mit sich führen. Diese muss folgende Angaben enthalten: Name und Adresse des Patienten, Ausweis- bzw. Passnummer des Patienten, Name des Medikamentes oder des medizinischen Gerätes, verschriebene Tagesdosis, bei medizinischen Geräten den Einsatzzweck sowie Zeitraum des Aufenthaltes in der Republik Türkei.

Angaben ohne Gewähr.

Sobald Informationen von weiteren Botschaften vorliegen, wird Leafly.de diese Liste um die entsprechenden Länder ergänzen.

 

Quellen:

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