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Rx-Versandverbot: Cannabisversand nicht mehr möglich

Gesa-2019 Autor:
Gesa Riedewald

Zurzeit dürfen Apotheken in Deutschland rezeptpflichtige Arzneimittel, und damit auch Betäubungsmittel, per Versandhandel verschicken. Das betrifft ebenfalls Medizinalhanf. Für viele Cannabispatienten ist dieses Angebot eine große Hilfe. Die neue Regierung will den Service jedoch einstellen: Der Versand von verschreibungspflichtigen Medikamenten, auch Rx-Versand genannt, soll verboten werden.

Rx-Versandverbot: Cannabisversand nicht mehr möglich
"Chronisch Kranke und Menschen im ländlichen Raum verlieren mit dem Verbot eine zusätzliche Möglichkeit, sich ihre Arzneimittel zu beschaffen."

Rx-Versandverbot betrifft auch Cannabis

Das geplante Rx-Versandverbot würde Auswirkungen auf die Versorgung von Cannabispatienten haben. Apotheken, die eine allgemeine Erlaubnis für den Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln besitzen, dürfen alle rezeptpflichtigen Medikamente versenden. Das schließt Betäubungsmittel wie Cannabis ein. Darüber wird nicht viel berichtet. Und daher gehen auch die meisten Menschen davon aus, dass BtMs nicht verschickt werden dürfen. Tatsächlich ist dieser Service aber für viele Cannabispatienten sehr wichtig: Wegen der immer wieder auftretenden Lieferschwierigkeiten bei Cannabisblüten trägt der Rx-Versand dazu bei, die Versorgung der Patienten zu sichern.

Die Standesvertreter der Apotheker sehen das Liefern von Betäubungsmitteln nicht gern. In ihren Leitlinien zum Versand von Arzneimitteln bewertet die Bundesapothekerkammer BtMs als “nicht geeignet” für den Versand. Der Apotheker kann jedoch im Einzelfall selbst entscheiden, “ob und ggf. unter welchen Bedingungen das jeweilige Arzneimittel versendet werden kann.”

Rx-Versandverbot soll Apotheken vor Ort stärken

CDU/CSU und SPD wollen jetzt den Versandhandel begrenzen: In ihrem Koalitionsvertrag erklären die Parteien, dass sie sich „dafür einsetzen wollen“, ein Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel gesetzlich zu verankern. Damit wolle die Regierung die Apotheken vor Ort stärken. Das erfreut den Verband der Apotheker:

„Es ist eine vernünftige Entscheidung, die Apotheken vor Ort zu stärken. Auch und gerade im Kontext der strukturpolitischen Ziele der zukünftigen Bundesregierung müssen die Apotheken in der Fläche gehalten werden. Gemäß Koalitionsvertrag sollen schließlich alle Menschen in Deutschland einen gleichberechtigten Zugang zur öffentlichen Daseinsvorsorge haben. Gesundheitspolitik ist Strukturpolitik“, so ABDA-Präsident Friedemann Schmidt.

Für den Apothekerverband ist das Rx-Versandverbot also ein wichtiger Schritt, um für Patientinnen und Patienten eine flächendeckende Versorgung zu bewahren.

Versandhandel wichtig für Versorgung

Die Argumentation der ABDA teilen allerdings nicht alle Experten. Für den GKV-Spitzenverband ist der Versandhandel eine wichtige Ergänzung bei der Versorgung der Menschen mit Medikamenten.

„Gerade der Versandhandel kann dazu beitragen, dass die Versorgung von Patienten, die bereits heute im ländlichen Raum längere Anfahrtswege zu niedergelassenen Apotheken haben, verbessert wird.“

Und auch der AOK-Bundesverband ist gegen das Rx-Versandverbot. Ein Sprecher betont, dass chronisch Kranken und Menschen im ländlichen Raum mit dem Verbot eine zusätzliche Möglichkeit genommen werde, sich ihre Arzneimittel zu beschaffen.

FDP und Grüne bekennen sich ebenfalls klar zum Versandhandel. Für die Grünen ist er ein etablierter Bestandteil der Patienten-Versorgung, von dem besonders Chroniker und nicht mobile Patientinnen und Patienten profitieren.

Schutz vor Preisdumping durch ausländische Versandapotheken

Der Apothekerverband dagegen befürwortet das Rx-Versandverbot – aus wirtschaftlichen Gründen. In 2016 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein weitreichendes Urteil gefällt: Für ausländische Versandapotheken gilt die Preisverordnung für Arzneimittel (AMPreisV) nicht mehr, wenn sie Rx-Präparate zu Patienten nach Deutschland schicken. Dadurch fühlen sich deutsche Apotheker im Vergleich zu ihren europäischen Konkurrenten benachteiligt: Sie sehen die Gefahr des Preisdumpings. So fordert die ABDA seit dem EuGH-Urteil das Rx-Versandverbot. Ihrer Meinung nach sei dieses Verbot europarechtlich zulässig.

Rx-Versandverbot kommt Berufsverbot gleich

Dass die deutschen Versandapotheken verärgert auf das im Koalitionsvertrag festgehaltene Rx-Versandverbot reagieren, ist keine Überraschung. Der Bundesverband Deutscher Versandapotheker (BVDVA) bezweifelt allerdings, dass das Gesetz überhaupt kommen wird:

„Das Verbot des Rx-Versands dürfte sich aber nicht durchsetzen lassen, denn es kommt einem Berufsverbot gleich“, so Christian Buse, Apotheker und Vorstand des Versand-Verbandes.

Der BVDVA fordert stattdessen eine teilweise Aufhebung der Rx-Preisbindung zu Gunsten eines Höchstpreismodells. Gleichzeitig soll ein Strukturfonds gebildet werden, in den alle Apotheken einen Teil ihrer Marge einzahlen. Von diesem Fond sollen vor allem kleine Apotheken in ländlichen Regionen profitieren.

Zu der Frage, ob das Rx-Versandverbot rechtlich problematisch sei, gibt es allerdings unterschiedliche Meinungen. Der Stuttgarter Jurist und Apotheken-Experte Heinz-Uwe Dettling hatte in den vergangenen Monaten mehrfach erklärt, dass das Verbot des Rx-Versandes der Sicherung der Arzneimittelversorgung diene. Daher sei die Argumentation, die Berufsfreiheit würde eingeschränkt, nicht gerechtfertigt.

Dringendere Themen als RX-Versandverbot

Die Grünen sehen beim Rx-Versandverbot – neben den möglichen negativen Folgen für die Patienten – durchaus rechtliche Probleme. Das betrifft sowohl das Verfassungs- wie auch das Europarecht. Daher hat die Bundestagsfraktion der Grünen kürzlich eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Darin weisen sie darauf hin, dass Haftungsrisiken für die Bundesrepublik entstehen könnten, sollte das Rx-Versandverbot rechtswidrig sein. Daher müsse zuerst abgeklärt werden, ob das Verbot mit dem Europarecht vereinbar sei.

Darüber hinaus erklärt Kordula Schulz-Asche von den Grünen gegenüber Leafly.de, dass die drängenden strukturellen Fragen der Apotheken ganz andere seien, als das Verbot des Versandes rezeptpflichtiger Arzneimittel. Dieses Verbot würde für die meisten Apotheken vor Ort kaum eine Rolle spielen, da der Markt des Rx-Versandhandels nur ein Prozent ausmacht:

„Was den Apotheken vor Ort stattdessen helfen würde, wären breit angelegte Maßnahmen, die die Arzneimittelversorgung der Menschen dort sicherstellen, wo schon heute Apotheken ums Überleben kämpfen, beispielsweise in ländlichen und strukturschwachen Regionen.“

Auch die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD, Sabine Dittmar, betont die Schwierigkeiten, die das Gesetz mit sich bringen würde: Neben den europa- und verfassungsrechtlichen Bedenken sehe sie Probleme bei der Ausgestaltung des Botendienstes, erzählt sie der DAZ.online. Die für die Versorgung im ländlichen Raum notwendigen Apotheken-Botendienste könnten bei einem Rx-Versandverbot aus wirtschaftlichen Gründen vor dem Aus stehen.

„Die Botendienste sind gerade in ländlichen Regionen eine sehr wichtige Dienstleistung der Vor-Ort-Apotheken“, erklärt Dittmar. „Ich interessiere mich überhaupt nicht für DocMorris, mir liegen die Vor-Ort-Apotheken sehr am Herzen, aber höchste Priorität haben die Patienten.“

Cannabispatienten profitieren vom Rx-Versand

Wir von Leafly.de haben von zahlreichen Cannabispatienten gehört, die sehr weite Wege auf sich nehmen, um eine Apotheke zu finden, die ihre Blütensorte vorrätig hat. Wege von 40 Kilometern sind da keine Seltenheit. Für die Betroffenen, die vor Ort ihr Cannabis-Rezept nicht einlösen können, ist das eine sehr schwierige Situation. Der Versand von Medizinalhanf kann dazu beitragen, die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern. Ein Verbot des Rx-Versands würde diesen Service beenden.

 

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