Der Medizinprofessor Sven Gottschling vom Universitätsklinikum Saarland hat jetzt die Krankenkassen laut der Osnabrücker Zeitung scharf kritisiert. So würden die Krankenkassen aktuell nahezu alle Anträge auf Kostenübernahme für Cannabis als Medizin ablehnen, und zwar egal, wie gut er den Bedarf begründet. Weiter führte Gottschling aus, dass die Krankenkassen die Ärzte mit Dokumentationspflichten „drangsalieren“ würden.
Ärzte werden systematisch demoralisiert
„Es ist ein Kleinkrieg mit den Krankenkassen und deren Medizinischem Dienst. Da findet eine Abwehrschlacht statt, die uns Ärzte demoralisieren soll“, beklagte Gottschling.
Der Mediziner behandelt unter anderem Palliativpatienten sowie Kinder mit Medizinalhanf im Universitätsklinikum Saarland, womit er nach eigenen Angaben „dramatische Behandlungserfolge“ erzielt habe. Auch bei schwer kranken Patienten sei es zu Problemen mit den Krankenkassen gekommen. Oftmals würden die Kassen die Kosten nur befristet übernehmen, was dem Cannabis-Gesetz widerspreche. Leafly.de berichtete.
Wird die Gesetzesänderung im Saarland missachtet?
Die Bundesregierung hatte mit der Gesetzesreform im vergangenen Jahr die Krankenkassen dazu verpflichtet, die Kosten für Medizinalhanf zu übernehmen. Die Kostenübernahme darf nur in begründeten Ausnahmefällen verweigert werden. Maßgeblich ist die Meinung des behandelnden Arztes, wenn dieser davon überzeugt ist, dass die Cannabis-Therapie die Symptome lindert oder den Krankheitsverlauf spürbar positiv beeinflusst.
„Die Krankenkassen haben Panik, dass das zum Präzedenzfall für andere Medikamente und Therapien wird, die nicht zugelassen sind, dass die Therapiehoheit tatsächlich auf die Ärzte übergeht und den Krankenkassen die Kontrolle über die Kosten entgleitet“, schätzt Gottschling ein.
Allerdings räumt Gottschling auch ein:
„Wenn das Wirtschaftlichkeitsgebot der Krankenkassen fällt, wäre das ein Dammbruch. Das hält das das Gesundheitssystem nicht lange aus. Wir Ärzte sollten Cannabis nur verschreiben, wenn wir von einer positiven Wirkung überzeugt sind und diese belegen können“, so der Mediziner.
Gottschling lehnt die Verschreibung von Cannabisblüten ab
Patienten von Gottschling erhalten keine Cannabisblüten zum Verdampfen oder Rauchen. Als Erklärung führt er aus:
„Wer an einem Joint zieht und inhaliert, hat eine bis zu dreihundertfach höhere Dosis an Cannabis im Körper, als zur Therapie nötig ist.“
Der Mediziner sieht hier eine Gefahr von Abhängigkeit und Missbrauch.
„Früher war der durchschnittliche Cannabis-Patient Ende 60, weiblich, mit chronischen Schmerzen. Heute ist der durchschnittliche Patient männlich, Mitte 20 und hat ADHS. Da kommt bei mir der Verdacht auf, dass das Trittbrettfahrer des neuen Gesetzes sind“, erklärt Gottschling.