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Sachsen verteufelt Cannabis als Einstiegsdroge

Gesa-2019 Autor:
Gesa Riedewald

Auch wenn der Bund derzeit drei unterschiedliche Gesetzesinitiativen zum Thema moderne Cannabispolitik diskutiert – Sachsen setzt weiterhin auf die Verbotspolitik alter Schule. Jetzt verteidigt die Landesregierung auch den alten Hut, dass Cannabis eine Einstiegsdroge sei. Dabei sehen Experten diese These schon seit Jahren als widerlegt an. Auch in Sachen medizinischer Gebrauch besteht dringend Nachholbedarf.

Sachsen verteufelt Cannabis als Einstiegsdroge

In einer Antwort der Sächsischen Regierung auf eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten René Jalaß (Die Linke) hat der Justizminister (CDU) von Sachsen Cannabis als Einstiegsdroge definiert. Das wollte Jalaß, Sprecher für Drogen- und Netzpolitik, nicht so stehen lassen – und fragte erneut bei der Landesregierung nach. Denn heute gibt es genug wissenschaftliche Studien, die beweisen: Die These, Cannabis sei eine Einstiegsdroge, ist widerlegt.

Einstiegsthese in der Wissenschaft seit über 20 Jahren widerlegt

In seiner jüngsten Anfrage erklärt Jalaß, dass die Einstiegsthese in der Wissenschaft schon seit Jahren als widerlegt gelte:

„Das Bundesverfassungsgericht befand 1994 nach Einsicht der wissenschaftlichen Literatur, dass die These von der Einstiegsdroge „überwiegend abgelehnt“ werde (BVerfGE 90, 145 – Cannabis). Einer Studie im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums aus dem Jahr 1998 zufolge ist die Annahme, Cannabis sei die typische Einstiegsdroge „nicht haltbar“. (…) Nicht zuletzt gibt die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen, als Dachverband der in der Suchtkrankenhilfe tätigen Verbände und gemeinnützigen Vereine, zusammen mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung die Broschüre Cannabis – Basisinformationen heraus, in welcher die These von der Einstiegsdroge insbesondere mit Blick auf den Umstieg auf sogenannte „härtere“ Drogen ebenfalls negiert wird.“

Diese wissenschaftlichen Erkenntnisse interessieren den sächsischen Justizminister allerdings nicht.

Sebastian Gemkow erklärt: Die These von der Einstiegsdroge „gilt unverändert fort. Sie beruht auf der forensischen Erfahrung der staatsanwaltschaftlichen Betäubungsmittel-Dezernenten.“ Diese Erfahrung zeige, heißt es weiter in der Antwort der sächsischen Regierung, dass Konsumenten harter Drogen früher Cannabis konsumiert haben.

Landtagsabgeordneter: In Sachsen wird Cannabis stigmatisiert

Der Abgeordnete Jalaß empört sich gegenüber Leafly.de darüber, dass die sächsische CDU „aufgrund des Bauchgefühls von einzelnen in den Staatsanwaltschaften“ argumentiere, wenn wissenschaftliche Erkenntnisse nicht in ihr „verknöchertes Weltbild“ passen:

„Die Sächsische Staatsregierung macht Drogenpolitik nach Bauernregeln und nicht aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse. Auch, wenn das Bundesverfassungsgericht, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung oder querfeldein Suchtmediziner*innen und -therapeut*innen diese Einstiegsdrogenthese überzeugt ablehnen, und das seit nunmehr über 20 Jahren. Die Folgen sind ein nach wie vor verklemmter Umgang mit der Realität und keine wirkliche Hilfsbereitschaft gegenüber denen, die Aufklärung über und Begleitung beim Konsum benötigen“, erklärt Jalaß Leafly.de.

Ist Cannabis eine Einstiegsdroge?

In einem hat die sächsische Regierung recht: Konsumenten harter Drogen haben in der Vergangenheit häufig Cannabis konsumiert – neben Alkohol und Tabak. Das bedeutet allerdings im Umkehrschluss nicht, dass Cannabis automatisch als Einstieg in eine Drogenkarriere funktioniert. Nur eine kleine Minderheit der Cannabis-Konsumenten steigt später auf harte Drogen um.

Das legt auch die Drogenstatistik nahe: Laut dem REITOX-Bericht von 2017 ist Cannabis die am häufigsten konsumierte illegale Droge. Etwa 26 Prozent aller Erwachsenen in Deutschland haben, dem Drogenbericht der Bundesregierung folgend, schon einmal eine illegale Droge konsumiert – was zum Großteil Cannabis ist. Dagegen haben aber nur etwa sieben Prozent der Erwachsenen auch schon härtere Drogen ausprobiert.

So ist auch Jost Leune, Geschäftsführer des Fachverbands Drogen- und Suchthilfe, der Meinung, dass Cannabis keine stärkere Einstiegsdroge sei als Alkohol oder Zigaretten.

Ist Sachsen auf dem Weg zu einer modernen Cannabispolitik?

Sachsen hält an einer Drogenpolitik fest, die inzwischen von vielen Parteien in Berlin als antiquiert angesehen wird. So haben kürzlich die Grünen, die FDP und die Linke jeweils eigene Vorstöße in den Bundestag eingebracht, wie eine zeitgemäße und realtitäsnahe Cannabispolitik aussehen könnte. Obwohl die drei Anträge unterschiedliche Ansätze verfolgen, sind sich Liberale, Grüne und Linke in einem einig: Die bisherige Verbotspolitik der Bundesregierung ist gescheitert. Und auch die SPD hat sich in der Debatte zur Cannabis-Legalisierung für eine Entkriminalisierung der Konsumenten ausgesprochen.

Die drei unterschiedlichen Gesetzinitiativen sind nach der Debatte im Bundestag in den Gesundheitsausschuss verwiesen worden. Dort werden sich die Fachpolitiker mit den Ideen beschäftigen. (Mehr zum Gesundheitsausschuss gibt es hier.) Wir von Leafly.de werden aufmerksam verfolgen, wie es mit diesem Thema weitergeht.

Und auch die Situation in Sachsen behalten wir im Blick. René Jalaß jedenfalls hat seinen Humor noch nicht verloren, trotz der Auseinandersetzung mit der Landesregierung. Er plädiert dafür, dass diese – ihrer eigenen Logik folgend – in Zukunft Brot verbieten sollte:

„Meine forensische Erfahrung sagt, dass der Großteil aller Insassen im sächsischen Strafvollzug in den letzten 24 Stunden vor der Tat Brot konsumierte. Wer das gefährliche Potenzial von Brot jetzt noch leugnet, ist doch nun wirklich nicht ernst zu nehmen.“

Und wie sieht es mit Cannabis als Medizin in Sachsen aus?

Düster! Leafly.de liegen sehr viele Anfragen von medizinischem Fachpersonal und Patienten vor, die dringend um Weiterbildungen bitten. Doch da ist mit der Sächsischen Landesärztekammer nichts zu machen. Wir zitieren aus einer Pressemeldung des SLAEK vom 8. März 2018, in der der Präsident Erik Bodendieck, FA für Allgemeinmedizin, Niedergelassener Arzt in Wurzen, zu Wort kommt:

Titel: Ein Jahr Cannabis für medizinische Zwecke. BODENDIECK: „GESETZ WAR FALSCHES SIGNAL“

„In der heutigen Zeit eine Substanz ohne Evidenz durch den Gesetzgeber zu legitimieren und verordnungsfähig zu machen, ist ein völlig falsches Signal.“, betont Erik Bodendieck, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer. Im Gesetz seien nicht nur Reinsubstanzen zur Verordnung vorgesehen, sondern auch getrocknete Cannabisblüten. „Das giftige Cannabiskraut, mit dem sich junge Abhängige ruinieren, wird nun mit unterschiedlichen Wirkstoffgehalten bereitgestellt.“

Der Gesetzestext beschreibt keine Limitierung über Zieldiagnosen und Indikationsangaben. Die Orientierung zum Beispiel an einer vergleichenden indikationsbezogenen Präparateliste, die Beachtung des Einflusses auf die Fahrtauglichkeit oder mögliche Comorbiditäten, fehlten vollständig. Bodendieck:

„Eine Cannabisverordnung vor dem 23. Lebensjahr gefährdet die nicht abgeschlossene menschliche Hirnreifung und ist geeignet, überdauernde strukturelle Schäden und persistierende kognitive Defizite zu begründen, die soziale Katastrophen nach sich ziehen.“

Ein Lebensalterbezug ist im Gesetz aber nicht vorhanden. Jede juristische Verantwortung für Folgen wird den verordnenden Ärzten aufgebürdet.

Drogenaffine Personenkreise, aber auch andere, argumentierten jetzt, dass Cannabis doch Medizin sei und deshalb Schäden und Folgen nicht entfalten könne. Das Risikobewusstsein hat erheblich abgenommen. Doch auch eine ärztliche Verordnung von Cannabis verhindert schizophrene Psychosen nicht. Diese treten mit einem 2-6,7 fachen Risiko genauso ein wie die Fahruntauglichkeit bei jedem Konsum. Das Unfallrisiko im Straßenverkehr durch Cannabiskonsumenten wegen spezifischer Reaktions- und Wahrnehmungsveränderung steigt an. Darüber hinaus fehlen fundierte Studien zur Wirksamkeit von Cannabispräparaten im Vergleich mit first-line-Medikamenten der gängigsten Indikationen.

Bodendieck: „Ich bin mir sicher, mehr Suchtmittel in der Gesellschaft bringen niemals weniger Suchtkranke. Beredtes Gegenbeispiel dafür sind bei uns die abnehmenden Zahlen junger Nikotinabhängiger und -konsumenten in den letzten Jahren durch Prävention und Aufklärung über Suchtgefahren. Den Kampf gegen Drogen kann nur bestehen, wer feste Grenzen auf Dauer und Konsequent aufrechterhält. Freigabe bedeutet immer Preisgabe, da Sucht progredient verläuft. Die Auseinandersetzung wird dann mit schlechteren Möglichkeiten an der nächsten Haltelinie auf Kosten der Allgemeinheit fortgeführt.“

Quellen:

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