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Cannabis-Verordnung: Ärzte beklagen Unsicherheit und Bürokratismus

Gesa-2019 Autor:
Gesa Riedewald

Die Zahl der Cannabispatienten steigt, doch es gibt noch immer zu viele bürokratische Hürden bei der Verordnung von Cannabinoiden. Dieses Fazit zieht der neue Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. (DGS) anlässlich des Schmerz- und Palliativtags in Frankfurt.

Cannabis-Verordnung: Ärzte beklagen Unsicherheit und Bürokratismus

Vom 8. bis 10. März trafen sich Ärzte, Apotheker, Physiotherapeuten und andere medizinische Fachkräfte beim 29. Schmerz- und Palliativtag in Frankfurt. Hier wurde über neue Erkenntnisse aus der Schmerzmedizin diskutiert. Cannabis als Medizin war ebenfalls Teil des wissenschaftlichen Programms. Gelegenheit, um ein Jahr nach Inkrafttreten des Cannabisgesetzes Bilanz zu ziehen. Und die fällt gemischt aus: Trotz der steigenden Zahl an Cannabispatienten beklagt die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. (DGS) die große Unsicherheit innerhalb der Ärzteschaft sowie zu viel Bürokratie.

Zahl der Cannabis-Rezepte steigt rasant

Cannabis als Medizin ist stark gefragt – die Zahl der Cannabis-Verordnungen steigt stetig an. Das zeigen auch die gerade veröffentlichten Zahlen der Apothekenvereinigung ABDA: Insgesamt haben die Apotheken 2017 zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) rund 44.000 Einheiten Cannabisblüten abgegeben.

„Die Tendenz war von Quartal zu Quartal steigend, sowohl bei Rezepten als auch bei den Abgabeeinheiten“, so Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer.

Die drei größten Krankenkassen AOK, Techniker und Barmer haben nach Recherchen von Leafly.de bisher rund 13.600 Anträge auf Kostenerstattung einer Cannabis-Therapie erhalten. Die Genehmigungsquote liegt inzwischen bei 61 Prozent. (Hier erfahren Sie mehr.)

Probleme beim Einsatz von Medizinalhanf

Der neu gewählte DGS-Präsident Dr. Johannes Horlemann kritisiert den großen bürokratischen Aufwand, den die Beantragung einer Cannabis-Therapie für Arzt und Patient bedeutet:

„Der Bürokratismus und Unsicherheit bezüglich der Antragstellung und -bewilligung stehen nach wie vor einem häufigeren Einsatz von Cannabinoiden im Wege.“

„Viele Ärzte sind noch unsicher bei der Versorgung mit Cannabinoiden, wissen zu wenig über neue Therapieoptionen und befürchten Regresse“, erklärt Horlemann weiter. Um Ärztinnen und Ärzte bei der Verordnung von Cannabis als Medizin zu unterstützen, erarbeitet die DGS daher eine neue PraxisLeitlinie „Cannabis in der Schmerztherapie“. Diese soll die Mediziner bei der Verordnung von Cannabinoiden wie auch im Umgang mit den Krankenkassen unterstützen. Die DGS hofft, dass damit alle Betroffenen – Patientinnen und Patienten, behandelnde Ärztinnen und Ärzte – mehr Sicherheit erhalten.

Umfrage: Einsatz vor allem bei Schmerzen

Laut einer Befragung von Exevia unter 89 Cannabis-verordnenden Ärztinnen und Ärzten setzen diese Medizinalhanf bisher vor allem bei chronischen und neuropathischen Schmerzen ein. Weitere Einsatzfelder sind Spastiken, Beschwerden aufgrund einer Tumorbehandlung (wie Übelkeit) und palliative Beschwerden.

Befragt wurden 36 Schmerztherapeuten, 18 Palliativmediziner, 28 Allgemeinmediziner sowie Internisten und 7 Mediziner weiterer Fachgruppen.

Leitlinie zur Verordnung von Cannabinoiden in den Startlöchern

Die neue Leitlinie der Schmerzmediziner befindet sich derzeit in der Kommentierungsphase und wird demnächst veröffentlicht.

Wie die DGS bekannt gibt, setzt diese Leitlinie ganz bewusst auf eine Medizin, in deren Zentrum der Patient steht – „und grenzt sich bewusst ab von krankheits- und studienevidenz-fokussierten Ansätzen“.

So sind auch die Empfehlungen offen formuliert. Cannabis wird vorrangig empfohlen bei:

  • chronischen Schmerzen
  • Tumorschmerzen
  • nichttumorbedingten Schmerzen
  • neuropathischen Schmerzen
  • Schlafstörung bei chronischem Schmerz
  • spastischem Schmerz bei Multipler Sklerose
  • Untergewicht / Appetitlosigkeit / Kachexie (insbesondere bei HIV-Patienten)

Ebenfalls empfohlen wird Cannabis als Medizin bei:

  • Morbus Crohn-Beschwerden
  • chemotherapiebedingter Übelkeit und Erbrechen

Mit Einschränkungen empfohlen wird die Anwendung bei:

  • viszeralem Schmerz
  • Tourette-Syndrom

DGS gegen Cannabisblüten

Die neue Leitlinie der Schmerzmediziner ist sehr deutlich darin, dass sie vor der Verordnung von Cannabisblüten abrät: Die Wirkstoffkonzentration sei nicht gesichert, Verunreinigungen könnten nicht ausgeschlossen werden und die Gefahr der Überdosierung sei hoch. Aber auch aufgrund des möglichen Missbrauchs der Medizin zu Rauschzwecken empfiehlt die Gesellschaft für Schmerzmedizin keine Cannabisblüten. Ihrer Meinung nach seien Nabiximols und Nabilon als Fertigarzneimittel sowie der Rezepturwirkstoff Dronabinol geeigneter für den therapeutischen Einsatz.

Quellen:

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