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Schmerzpatient Weiglein ficht Urteil wegen Eigenanbau an

Gesa-2019 Autor:
Gesa Riedewald

Der Anwalt von Cannabispatient Günter Weiglein geht wie angekündigt in Berufung. Das Amtsgericht Würzburg hatte Weiglein wegen illegalen Eigenanbaus von Cannabis verurteilt. Der Schmerzpatient beruft sich auf das Recht zur Teilhabe am Leben.

Schmerzpatient Weiglein ficht Urteil wegen Eigenanbau an

Im Dezember 2017 hat das Amtsgericht Würzburg Schmerzpatient Günter Weiglein wegen illegalen Eigenbaus von Cannabis zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt. (Leafly.de berichtete.) Sein Anwalt, Matthias Schillo, hat nun wie bereits angekündigt gegen das Urteil Berufung eingelegt. Weiglein kann sich, laut seinem Anwalt, auf das „normierte und geschützte Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, das Recht auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit berufen“.

Weigleins langer Leidensweg als Schmerzpatient

Weigleins Krankenkasse lehnte die Kostenübernahme der Cannabisbehandlung zunächst ab. Aufgrund der hohen Preise für Medizinalhanf aus der Apotheke ergeben sich für Günter Weiglein monatliche Kosten für seine Schmerzmedikation von mindestens 2.400 Euro. Diese Summe kann der arbeitsunfähige chronisch Kranke nicht aus eigener Tasche zahlen.

Ohne seine Medikamente leidet der angeklagte Weiglein allerdings an so starken Schmerzen, dass es ihm unmöglich ist, am öffentlichen Leben oder am Familienleben teilzunehmen. Da der Cannabispatient sich seine unverzichtbare Schmerzmedikation nicht anders beschaffen konnte, habe er mit seinem Eigenanbau nicht rechtswidrig gehandelt – so argumentiert sein Anwalt.

Kein Eigenanbau für Cannabispatient Günter Weiglein

Das Amtsgericht Würzburg hat den Schmerzpatienten Günter Weiglein wegen illegalen Eigenanbaus von Cannabis zu einer Strafe von 300 Euro verurteilt, die auf Bewährung ausgesetzt wurde. Weiglein wurde wegen unerlaubten vorsätzlichen Anbaus von Betäubungsmitteln verurteilt. Die Geldstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt – das bedeutet, sie wird erst fällig, sollte er erneut Cannabis selbst anbaut.

Im Jahr 2014 hatte er bereits vor dem Verwaltungsgericht Köln die Erlaubnis erstritten, Cannabis zur eigenen medizinischen Versorgung anzubauen. Dagegen legte die Bundesopiumstelle allerdings Berufung ein. Hier erfahren Sie mehr über die Geschichte von Günter Weiglein.

Der Eigenanbau, der vor dem Amtsgericht Würzburg verhandelt wurde, fand im Jahr 2016 statt. Also vor der Gesetzesänderung zum Einsatz von Cannabis als Medizin. Zu diesem Zeitpunkt besaß der Schmerzpatient eine Ausnahmegenehmigung, um Cannabis zur Behandlung seiner starken Schmerzen einzunehmen.

Das Schreiben des Rechtsanwalts zur Begründung der Berufung liegt Leafly.de vor.

Wir werden über die weiteren Entwicklungen berichten.

 

 

Hinweis: In diesem Artikel berichten wir über rezeptpflichtiges CBD oder auch Cannabidiol. Dieser Artikel macht zur möglichen Zweckbestimmung keinerlei Vorschlag. Nutzversprechen bleiben den Apothekern überlassen.

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