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Schweiz: Ärzte dürfen Medizinalcannabis verordnen

Gesa-2019 Autor:
Gesa Riedewald

Der Schweizer Bundesrat will es Ärztinnen und Ärzten ermöglichen, Cannabis zu medizinischen Zwecken zu verschreiben. Dafür soll das Betäubungsmittelgesetz entsprechend angepasst werden. Die Krankenkassen müssen die Kosten für die Therapie allerdings nicht übernehmen.

Schweiz: Ärzte dürfen Medizinalcannabis verordnen

Cannabis als Medizin bisher nur mit Ausnahmebewilligung

In der Schweiz nehmen rund 3.000 Patientinnen und Patienten Cannabis als Medizin ein. Dafür benötigen sie eine Ausnahmebewilligung des Bundesamtes für Gesundheit. Die Betroffenen leiden beispielsweise an Krebs oder an Multipler Sklerose (MS). Bereits vor einem Jahr berichtete Leafly.de darüber, dass die Schweizer Regierung beschlossen hatte, diese Genehmigung abzuschaffen.

Schweiz: Nachfrage nach Bewilligungen steigt

Das Interesse an den Ausnahmebewilligungen ist in den vergangenen Jahren laut Schweizer Medien stetig gestiegen. Um eine Bewilligung für die Einnahme von Cannabis mit einem THC-Gehalt von mehr als einem Prozent zu bekommen, müssen Mediziner darlegen, dass die Lebensqualität der Patienten schwer beeinträchtigt ist und keine alternativen Therapien möglich sind.

Die Schweizer Regierung will jetzt den Zugang zu Cannabis als Medizin erleichtern. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte können dieses zukünftig direkt verordnen. Die Regierung hat die entsprechende Anpassung des Betäubungsmittelgesetzes auf den Weg gebracht.

Kosten werden nicht übernommen

Die neue Regelung wird allerdings den Krankenkassen nicht vorschreiben, dass sie die Kosten für die Cannabis-Behandlungen tragen müssen. Die Wirkung von cannabishaltigen Arzneimitteln sei bisher wissenschaftlich nicht ausreichend belegt, kritisiert das Bundesamt für Gesundheit (BAG).

Um diese Lücke zu schließen und mehr fundierte wissenschaftliche Evidenz zu erhalten, startet das BAG ein Evaluationsprojekt. Dieses soll zeigen, ob sich die Wirksamkeit von Cannabis als Medizin für eine obligatorische Vergütung ausreichend nachweisen lässt. Darüber hinaus soll die Untersuchung zeigen, bei welchen Krankheitsbildern Cannabis eine sinnvolle Therapie sein kein.

Derzeitige Regelungen in der Schweiz seien veraltet

Zur Begründung der neuen Gesetzgebung erklärt das Bundesamt für Gesundheit, dass es Fälle gibt, in den denen sich Patientinnen und Patienten in Eigentherapie mit Cannabis behandeln und dieses auf dem Schwarzmarkt erwerben. Die aktuellen Regelungen zum Thema Cannabis für medizinische Zwecke entsprechen nicht mehr dem aktuellen Wissensstand sowie den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten, so das BAG.

Auch der Umgang mit Cannabis für den Freizeitkonsum befindet sich derzeit in der Schweiz im Umbruch. Der Bundesrat will jetzt einen sogenannten Experimentierartikel ins Gesetz schreiben: Damit würden Pilotversuche zum Cannabis-Konsum zu Genusszwecken möglich.

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