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Schweizer Regierung sucht Studienteilnehmer

Autor:
Sandrina Koemm-Benson

In der Schweiz ticken nicht nur die Uhren anders, auch Schweizer Cannabispatienten haben es schwerer als anderswo in Europa. Gesprochen wird viel in der Schweiz, die Regierung will etwas tun, doch die Aktionen kommen von meist von anderer Seite. Nun gibt es einen ersten Hoffnungsschimmer: Das Schweizer Institut für Sucht- und Gesundheitsforschung (ISGF) führt eine Studie zu Selbstmedikation mit Cannabis durch. Finanziert wird diese vom Bundesamt für Gesundheit.

Schweizer Regierung sucht Studienteilnehmer

Der Zugang zu cannabinoid-haltigen Medikamenten, ist in der Schweiz nach wie vor mit vielen administrativen Hürden verbunden. Krankenkassen sind nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Entsprechend gibt es eine erhebliche Anzahl an Patientinnen und Patienten, die sich Cannabis auf anderem Weg beschaffen. Die Selbstmedikation durch Ware vom  Schwarzmarkt oder per Eigenanbau ist fast schon die Regel. Per Studie will das Bundesamt für Gesundheit nun erfragen, wieviel Eidgenossinnen und Eidgenossen eine Selbstmedikation durchführen. Das Schweizer Institut für Sucht- und Gesundheitsforschung (ISGF) führt diese Studie durch.

Dies ist ein erster Hoffnungsschimmer. Denn gesprochen wird zum Thema Cannabis als Medizin sehr viel in der Schweiz, unternommen wird jedoch wenig seitens der Regierung. Wir hatten bereits im März 2018 darüber berichtet, dass man sich auf einen Modellversuch geeinigt hatte im Parlament. Allerdings hapert es an der Umsetzung. Der Schweizer Bundesrat spricht sich klar für einen Modellversuch zur legalen Abgabe von Cannabis an Erwachsene aus. Unklar ist, wann das Experiment starten wird, da aktuell noch über eine mögliche Gesetzesänderung diskutiert wird.

Nun erhofft man sich neue Erkenntnisse über das Nutzerverhalten durch die Studie „Cannabiskonsum: Rekreative oder medizinische Beweggründe?“

Studienzweck und Ziele

Ziel ist es Cannabiskonsumierende, die einen gesetzlich verbotenen Gebrauch von Cannabisprodukten aus Gesundheitsgründen pflegen, genauer zu beleuchten. Dies soll wertvolle Hinweise für die Ausgestaltung rechtlicher Rahmenbedingungen für den Zugang zu Cannabis zu medizinischen Zwecken liefern. Dabei ist das entscheidende langfristige Ziel, eine Kostensenkung von aus Gesundheitsgründen benutztem Cannabis und Cannabinoidmedikamenten. Auch sollen die die Elemenierung der administrativen Hürden erfolgen.

Schweizer betreiben wichtige Grundlagenforschung

Die Schweizer Regierung erhofft sich durch diese Studie einen Einblick über die Beweggründe für den Einsatz von Cannabis aus Gesundheitsgründen und von Cannabinoidmedikamenten. Die Studie soll ein besseres Verständnis des Ausmasses der Selbstmedikation mit Cannabis ermöglichen. Man erhofft sich auch, die damit behandelten Symptome besser zu identifizieren. Des weiteren sind die mit Cannabis aus Gesundheitsgründen und mit Cannabinoidmedikamenten gemachten positiven und negativen Erfahrungen von Interesse. All diese Daten sollen wertvolle Hinweise liefern für die Ausgestaltung rechtlicher Rahmenbedingungen für den Zugang zu Cannabis aus Gesundheitsgründen und Cannabinoidmedikamenten.

Teilnahmekriterien

Teilnehmen können

  1. Personen, die zwar für eine Ausnahmebewilligung für Cannabinoidmedikamenten qualifizieren sich Cannabis aus Kosten- oder anderen Gründen aber illegal beschaffen.
  2. Menschen, die eine ärztliche Diagnose haben und die Symptome mit auf anderem Wege beschafftem Cannabis oder legalen CBD-Produkten behandeln.
  3. Personen, die bestimmte Symptome teils bewusst mit Cannabis behandeln, ohne dass eine ärztlich diagnostizierte Pathologie vorliegt.

Freiwilligkeit der Teilnahme und Rechte der Teilnehmenden

Ihre Teilnahme an dieser Studie ist freiwillig. Die Auswertung der erhobenen Fragebogendaten erfolgt anonymisiert. Zudem ist es möglich, jederzeit Fragen zur Studie zu stellen. Dazu wendet man sich an einen entsprechenden Ansprechpartner. Diese Personen sind am Ende der Studieninformation online genannt.

Studienablauf

Je nachdem für welche Form der Teilnahme man sich entscheidet, wird man gebeten, entweder an einem ca. 30-minütigen halbstrukturierten Telefoninterview teilzunehmen oder einen ca. 20-minütigen Online-Fragebogen auszufüllen. Die Telefoninterviews werden elektronisch aufgenommen, um nachträgliche Unklarheiten oder Widersprüche zwischen Antworten zu standardisierten und offenen Fragen zu verifizieren. Selbstverständlich erfolgen Aufnahmen nur dann, wenn man explizit dafür einwilligt. Nach der vollständigen Anonymisierung erfolgt die Löschung aller Aufnahmen.

Zudem besteht die Möglichkeit, das Interview vor Ort am ISGF oder an einem Wunschort Face-to-Face durchzuführen. Hier kann man einen Angehörigen involvieren, der beim Interview mit dabei sein kann. Teilnehmer der Online-Befragung erhalten von den StudienmitarbeiterInnen ein Link, der zum Online-Fragebogen führt.

Das durchführende Institut versichert, dass die Datenerhebung an dieser Studie vollständig anonymisiert erfolgt. Sämtliche Informationen, die bei der Kontaktaufnahme erforderlich werden, wie zum Beispiel Telefonnummern, Vor- und Nachnahme oder gegebenenfalls E-Mail-Adresse werden nach erfolgter Teilnahme gelöscht.

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