Das Modell des Cannabis Social Clubs in Spanien wird seit langem immer wieder in anderen europäischen Ländern diskutiert. Zwar sind die Clubs in Spanien rechtlich nicht legal reguliert, sie bewegen sich aber durch bestimmte gesetzliche Bestimmungen in einem straffreien Rahmen.
Wenn sich die Mitglieder der Vereine an die Doktrin des geteilten Konsums halten, ist der Cannabis-Konsum in den Vereinsräumlichkeiten nicht strafbar. Somit dürfen die Vereine für ihre Mitglieder Cannabis anbauen, wobei der Bedarf eines jeden Mitglieds im Vorhinein ermittelt wird. Cannabis darf jedoch nicht an Dritte weitergegeben werden. Zudem dürfen die Vereine nicht gewinnorientiert wirtschaften.
Urteil: Cannabis Social Clubs sind illegal
Ende 2017 fällte das oberste Gericht in Spanien jedoch ein neues Urteil. Dieses besagt, dass die Cannabis Social Clubs illegal sind und dass die Vereine gegen das Gesetz verstoßen. Ohne eine Änderung des Strafgesetzbuches können die Vereine von den Regionalparlamenten nicht reguliert werden.
In dem Club EBERS in Bilbao gab es im Jahr 2011 eine Razzia, bei der rund fünf Kilogramm Cannabis sichergestellt wurde. Die Mitglieder des Vereins wurden wegen Angriffs auf die öffentliche Gesundheit, Drogenhandel, unrechtmäßige Vereinigung und Teilnahme an einer kriminellen Vereinigung angeklagt.
Zwar wurden die Beteiligten freigesprochen, die Staatsanwaltschaft brachte diesen Fall jedoch vor das oberste Gericht. Dieses verurteilte die Angeklagten aufgrund der Förderung des Cannabiskonsums von Dritten zu Haftstrafen von jeweils drei und sechs Monaten. Gewertet wurde der Tatbestand als Angriff auf die öffentliche Gesundheit, was strafbar ist.
Im Rahmen dieses Falls fällte der Tribunal Supreme ein strenges Urteil darüber, ob die Vereine unter die Doktrin des geteilten Konsums fallen. Problematisch ist, dass die Vereine offen für den Zugang weiterer Mitglieder sind, also methodisch organisiert und institutionalisiert. Gemäß dem Urteil sei dies nicht Teil der Abmachung.
Richter lehnen Cannabis-Regulierung ab
Das Verfassungsgericht vertritt die Ansicht, dass das spanische Gesetz in Bezug auf illegale Betäubungsmittel eindeutig ist und vom obersten Gericht richtig ausgelegt wurde. Somit sind alle damals gefällten Urteile auch rechtskräftig. Jedoch finden sich in der Begründung des Verfassungsgericht keine dafürsprechenden Argumente, womit eine jahrzehntelange Diskussion über die unklare strafrechtliche Bestimmung, die von den Vereinen genutzt wurde, jetzt ein Ende.
Es ist fraglich, ob die strafrechtlichen Bestimmungen neu formuliert werden, denn die Mehrheit der Richter lehnt eine Cannabis-Regulierung ab. Die Gesetzeslücke ist jetzt geschlossen, sodass insbesondere die professionell geführten Vereine in Schwierigkeiten geraten. Wenn auf der nationalen Ebene nicht bald eine eindeutige Regelung formuliert und der Gesetzestext geändert wird, könnte die bisher tolerante spanische Cannabis-Politik laut einem Medienbericht ein Ende haben.