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Straßenverkehr: Suchthilfe will Null-Grenzwert

Gesa-2019 Autor:
Gesa Riedewald

Der Deutsche Hanfverband hat sich vor einiger Zeit für einen Cannabis-Grenzwert von 10 Nanogramm im Straßenverkehr ausgesprochen. Jetzt hat sich die Landesstelle für Suchtfragen in Hamburg dazu geäußert: Sie bevorzugen einen einheitlichen Null-Grenzwert für alle – für Cannabis und Alkohol. Die Experten beim Verkehrsgerichtstag hatten Anfang des Jahres für eine Erhöhung der THC-Grenze im Blut auf 3 Nanogramm plädiert.

Straßenverkehr: Suchthilfe will Null-Grenzwert

Der Deutsche Hanfverband (DHV) hat in 2017 eine Resolution zur „Gleichstellung von alkohol- und cannabiskonsumierenden Führerscheininhabern“ verfasst. Darin fordern die Hanffreunde unter anderem im Straßenverkehr einen zulässigen THC-Grenzwert von 10 Nanogramm (pro Milliliter Blutserum). Damit würde ein Äquivalent zum Rauschzustand von 0,5 Promille Alkohol geschaffen, der im Straßenverkehr als Grenzwert gilt.

Nun hat sich die Hamburgische Landesstelle für Suchtfragen e.V. (HLS) mit der Resolution befasst. Ihr Ergebnis: Sie begrüße zahlreiche in diesem Papier formulierte Forderungen in Bezug auf den Umgang mit Cannabis-Konsumenten und Straßenverkehr. Eine Erhöhung des THC-Grenzwertes auf bis zu 10 Nanogramm, wie der DHV es vorschlägt, lehne die HLS allerdings strikt ab. Stattdessen plädiert der Verein für eine andere Lösung: einen einheitlichen Null-Grenzwert für alle Drogen einschließlich Cannabis und Alkohol.

HLS fordert Rechtssicherheit im Straßenverkehr

Die HLS unterstützt die vom Hanfverband angestoßene Debatte über das Thema. Gerade vor dem Hintergrund, dass Cannabis als Medizin seit März 2017 legalisiert sei, „brauchen wir hier klare Regeln in Bezug auf die Teilnahme am Straßenverkehr“, so die stellvertretende HLS-Vorsitzende Cornelia Kost.

„Vielen zentralen Forderungen des DHV können wir uns anschließen. So finden auch wir es unverständlich, dass der Entzug des Führerscheins als Bestrafung für den Besitz oder Konsum von Cannabis selbst dann herangezogen wird, wenn die Konsumenten gar nicht berauscht am Straßenverkehr teilgenommen haben. Dies ist aus unserer Sicht eine nicht gerechtfertigte Stigmatisierung und Sanktionierung von Konsum“, so die stellvertretende Vorsitzende.

Gleichstellung von Alkohol und Cannabis

Die Hamburgische Landesstelle für Suchtfragen erklärt jedoch, dass sie sich nicht für die Forderung nach einer Anhebung des THC-Grenzwertes erwärmen könne. Aus Sicht des DHV mag dieser Wert logisch erscheinen, um eine Angleichung an die 0,5 Promille zu schaffen, der im Falle von Alkohol gilt. Die HLS ist jedoch dafür, die Teilnahme am Straßenverkehr auch bei solch geringen Rauschzuständen zu verbieten.

„Um hier eine bessere Gleichstellung von alkohol- und cannabiskonsumierenden Führerscheininhabern zu erreichen, sollte aus unserer Sicht lieber darüber nachgedacht werden, für Alkohol in Richtung eines absoluten Verbotes in Form eines Grenzwertes von 0 Promille am Steuer zu gehen“, so Cornelia Kost.

HLS folgt nicht der Empfehlung des Verkehrsgerichtstages

Anfang des Jahres hatte sich der Deutsche Verkehrsgerichtstag mit dem Thema Cannabiskonsum und Autofahren beschäftigt. Leafly.de berichtete. Der Arbeitskreis sprach sich für eine Erhöhung des zugelassenen THC-Werts am Steuer auf 3 Nanogramm aus. Aktuell gilt ein Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum. Eine Unterscheidung zwischen Freizeitkonsum und Cannabispatienten sahen die Experten beim Verkehrsgerichtstag jedoch als ungerechtfertigt an.

Auch die HLS spricht sich nicht für Sonderregeln bei Cannabis als Medizin aus, wie beispielsweise einen eigenen Grenzwert. Die Debatte um Cannabis am Steuer wird uns auch dieses Jahr weiter begleiten. Wir von Leafly.de sind gespannt, wann es endlich Rechtssicherheit für Cannabispatienten geben wird. Wir bleiben bei dem Thema auf jeden Fall am Ball.

Zum Hintergrund: Hamburgische Landesstelle für Suchtfragen e. V.

Die Hamburgische Landesstelle für Suchtfragen e. V. (HLS) ist die Dachorganisation von mehr als 40 Einrichtungen und Institutionen der Suchtkrankenhilfe und Suchtprävention in Hamburg, die als Mitglieder in der Landesstelle organisiert sind. Die HLS koordiniert die fachliche Zusammenarbeit der Träger in der Hamburger Suchthilfe, veröffentlicht bei Bedarf Stellungnahmen zu Fachthemen und berät politische Entscheidungsträger.

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