Bisher mussten Patienten noch selber für ihre Cannabis-Medikamente aufkommen und monatlich dafür zwischen 300 und 500 Euro zahlen. In Zukunft übernimmt der öffentliche Gesundheitsdienst die Kosten.
In einer aktuellen Pressemitteilung erklärte Gesundheitslandesrätin Martha Stocker: „Schmerzen zu lindern ist seit jeher ein Anliegen der Medizin und zeichnet jede humane Gesellschaft aus, schließlich haben die Patienten das Recht, nicht unnötig leiden zu müssen, wenn dies vermeidbar ist. Hier sollten wir uns auch für neue Wege in der Schmerztherapie öffnen.“
Weiter erklärte Stocker, dass der Therapieplan auf höchstens sechs Monate ausgelegt werde und dass eine Cannabis-Verschreibung nicht mehr als den Monatsbedarf abdecken dürfe.
„Immerhin ist und bleibt Cannabis eine Droge“, so Stocker.
Für die Zubereitung von Cannabis wird mit Ausnahme der Schmerztherapie eine Kostenbeteiligung in Höhe von einem Euro pro Rezept vorgesehen. Die Verarbeitung von Cannabis kann weder standardisiert noch auf Vorrat erfolgen. So müssen die Apotheken die Cannabis-Medikamente, die in Pulverform, Öl oder Kapseln verabreicht werden, für jeden Patienten einzeln dosiert werden. Abgegeben werden die Cannabis-Medikamente über die Apotheken, mit Ausnahme der HIV-Patienten. Diese beziehen ihre Medizin direkt über die Krankenhausapotheken.
Von der neuen Regelung profitieren nun ca. 100 Patienten in Südtirol, die vor allem mit den Folgen einer Chemotherapie zu kämpfen haben oder an Krankheiten wie Multipler Sklerose oder dem Tourette-Syndrom leiden. Die autonome Alpenrepublik hat zudem geregelt, dass zukünftig auch normale Hausärzte unter bestimmten Auflagen Cannabis-Medikamente verschreiben dürfen. Allerdings nur dann, wenn Diagnose und Therapieplan aus einem der folgenden Krankenhäusern-Fachzentren sowie in den territorialen Einrichtungen der Sanitätsbetriebe in Südtirol kommen:
- Abteilung für Neurologie, Infektionskrankheiten, Onkologie, Innere Medizin und Augenheilkunde
- Dienst für Palliativbetreuung
- Ambulatorium für die Schmerztherapie
- Dienst für Komplementärmedizin
Einführung einer statistischen Datenerhebung
Des Weiteren wurde beschlossen, eine statistische Datenerhebung einzuführen, die vergleichbar mit der im deutschen „Cannabis-Gesetz“ festgesetzten Feldforschung ist. Neben dem Alter und Geschlecht des Patienten, sind auch Angaben zur Dosierung, des Behandlungsbedarfs sowie etwaige Behandlungsergebnisse inkl. Nebenwirkungen festzuhalten und anonymisiert an das oberste Gesundheitsinstitut weiterzuleiten.
Bedarf an Cannabis für das Jahr 2018
Für 2018 rechnet Südtirol mit einem Bedarf von schätzungsweise zehn Kilogramm, wovon ein Kilo in einem pharmazeutischen Betrieb in Florenz von Streitkräften hergestellt wird. Der Rest wird aus Kanada und den Niederlanden importiert. Die Kosten werden auf ungefähr 250.000 Euro geschätzt, die zu Lasten des Landesgesundheitsdienstes gehen. Grundlage dieses Beschlusses ist das staatliche Gesetz aus dem Jahr 2017, das die Kostenübernahme für pharmazeutisches Cannabis vorsieht.
Quellen: