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THC-Wert am Steuer: Bayern hält an 1,0 Grenze fest

Gesa-2019 Autor:
Gesa Riedewald

In Bayern gilt im Straßenverkehr weiterhin der strenge Grenzwert von 1,0 ng/ml THC im Blutserum. Das hat die Staatsregierung in einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen im Bayerischen Landtag klargestellt. Die Grenzwertkommission wie auch der Deutsche Verkehrsgerichtstag empfiehlt dagegen eine Anpassung des THC-Wertes auf 3,0.

THC-Wert am Steuer: Bayern hält an 1,0 Grenze fest

Die Bayerische Staatsregierung hält bei Cannabis am Steuer am niedrigen THC-Wert bzw. Grenzwert von 1,0 ng/ml THC im Blutserum fest. Das geht aus einer Anfrage der Grünen im Bayerischen Landtag um die Fraktionsvorsitzende Katharina Schulze hervor.

Grenzwertkommission empfiehlt zugelassenen THC-Wert von 3,0

Die Bayerische Staatsregierung hält am Grenzwert von 1,0 ng/ml THC im Blutserum fest, obwohl die Grenzwertkommission ihre Empfehlung auf 3,0 ng als verkehrssicheren Wert angepasst hat. Die Grenzwertkommission ist eine fachübergreifende Arbeitsgruppe, die die Bundesregierung berät. Die Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin, die Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin und die Gesellschaft für Forensische und Toxikologische Chemie haben die Grenzwertkommission gegründet.

Kritik vom Deutschen Hanfverband

Kritik kommt vom Deutschen Hanfverband (DHV). In in einer Pressemeldung erklärt der DHV, in der Praxis führe der niedrige Grenzwert dazu, dass bis zu 72 Stunden nach dem Cannabiskonsum noch der Führerschein in Gefahr sei, obwohl die Person eindeutig nüchtern ist. Der Rausch halte regulär nur 3 bis 6 Stunden an. Doch auch ohne selbst am Steuer zu sitzen ist der Führerschein von Cannabiskonsumenten in Gefahr. Bereits der Besitz einer geringen Menge kann zu einer Meldung an die Führerscheinstelle und in dessen Folge zu einem Führerscheinentzug führen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Hanfverbands, Georg Wurth, stellt hierzu fest:

„Während man bei Alkohol bis 0,4 Promille berauscht am Steuer sitzen darf, können bei Cannabis auch ohne Rausch drakonische Strafen verhängt werden. Das Führerscheinrecht wird somit als Ersatzstrafrecht missbraucht.“

Und Micha Greif, Sprecher des Deutschen Hanfverbands München ergänzt:

„Niemand soll berauscht fahren. Aber auch soll niemand bestraft werden, der nüchtern gefahren ist.“

Verkehrsgerichtstag will ebenfalls Regelungen für Cannabis im Straßenverkehr anpassen

Auch die Expertenrunde beim Deutschen Verkehrsgerichtstag hat im letzten Jahr die Erhöhung des zugelassenen THC-Werts am Steuer auf 3,0 ng gefordert. Darüber hinaus soll bei gelegentlichem Cannabiskonsum nicht mehr sofort der Führerscheinentzug drohen. (Leafly.de berichtete.)

Mehr als 1.800 Verkehrsexperten debattierten vom 24. bis 26. Januar 2018 unter anderem das Thema Cannabiskonsum und Autofahren. Juristen, Polizisten und Vertreter von Behörden und Versicherungen kommen jährlich in Goslar zum Verkehrsgerichtstag zusammen. Die Konferenzteilnehmer haben zwar keine Entscheidungsmacht, aber sie erarbeiten Vorschläge an den Gesetzgeber. Und diese werden häufig ganz oder teilweise übernommen.

Viele Fragen der Grünen in Bayern nicht beantwortet

Die Grünen hatten in ihrer Anfrage noch weitere Fragen rund um das Thema Drogen- und Alkoholkonsum im Straßenverkehr gestellt. Leider blieb die Bayerische Staatsregierung die Antwort auf zahlreiche Punkte schuldig. Als Begründung nennt die Landesregierung den Aufwand zur Erstellung entsprechender Statistiken.

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