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Therapietreue: 3/4 der Cannabispatienten bleibt dabei

Gesa-2019 Autor:
Gesa Riedewald

77 Prozent der Patientinnen und Patienten, die ein Cannabis-Rezept erhielten, wurden auch mehrere Monate später noch mit Cannabis-Produkten therapiert. Außerdem ergeben neue Berechnungen, dass nur ca. 45 Prozent der Cannabisblüten aus der Apotheke über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden. Der größere Teil wird aus eigener Tasche oder von privaten Kassen bezahlt.

Therapietreue: 3/4 der Cannabispatienten bleibt dabei

Cannabis als Medizin: Therapietreue bei 77 %

76,8 Prozent aller Patienten, die im April und/oder Mai 2019 ein Kassen-Rezept für ein Cannabis-Produkt erhalten hatten, lösten auch im 3. Quartal 2019 mindestens eine Cannabis-Verordnung ein. Bei diesen Cannabis-haltigen Arzneimitteln handelte es sich um Blüten, Extrakte oder Dronabinol.

Die Daten beziehen sich ausschließlich auf Rezepte, die zulasten der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) eingelöst wurden. Ermittelt hat diese Zahlen INSIGHT Health, ein Markforschungs- und Analyse-Unternehmen im Gesundheitsmarkt.

Erstmalig Selbstzahler errechnet

Bereits in der Vergangenheit war Marktbeobachtern klar: Die Zahl der Patientinnen und Patienten, die Cannabisblüten als Selbstzahler über ein Privatrezept erhalten, ist hoch. Jetzt hat INSIGHT Health erstmalig diesen Selbstzahler-Anteil errechnet.

Das Ergebnis: Nur ca. 45 Prozent der in den Apotheken ausgegebenen Blütenmenge wird über die GKV erstattet. Rund 55 Prozent dagegen gehen entweder an Privatpatienten oder an Selbstzahler – also Menschen, die gesetzlich versichert sind, das Rezept aber selbst bezahlen, da ihre Krankenkasse die Cannabinoid-Therapie nicht oder noch nicht erstattet. Bei Dronabinol liegt der Anteil an Selbstzahlern und Privatpatienten bei ca. 25 Prozent. 

GKV: Cannabisblüten weiterhin führend

Laut dem aktuellen GAMSI-Bericht des GKV Spitzenverbandes, der Vertretung der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland, werden unverarbeitete Cannabisblüten weiterhin am häufigsten von Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden (Leafly.de berichtete).

68 Tausend Verordnungen von Blüten in unverarbeitetem Zustand wurden von Januar bis September 2019 abgerechnet. Mit über 38 Millionen Euro machen sie bei den Cannabis-Arzneimitteln auch den größten Umsatz aus.

Therapietreue nach Art des Cannabis-Medikaments

Seit April 2019 gibt es in den Apotheken neue Kennzeichen für Cannabis-Arzneimittel, sogenannte Sonder-PZNs (Leafly.de berichtete). So können die Apotheken jetzt unterschiedliche Cannabis-Produkte, wie Dronabinol, Cannabisblüten oder Cannabis-Extrakte, getrennt erfassen.

Wenn diese neuen Kategorien sich bei der Abrechnung der Apotheken etabliert haben, wird es zukünftig auch möglich sein, die Therapietreue nach Art des Cannabis-Produktes zu untersuchen. Also beispielsweise: Wie viele Menschen bleiben bei Cannabisblüten und wie viele wechseln zu einem anderen Cannabis-Arzneimittel?

INSIGHT Health weist darauf hin, dass „aufgrund der noch zu kurz bestehenden neuen Abrechnungsmethodik vermutlich erst mittelfristig verlässliche Aussagen zu produktspezifischen Therapiewechseln getroffen werden können“.

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