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Übernehmen die Krankenkassen die Kosten für meinen Vaporizer?

Gesa-2019 Autor:
Gesa Riedewald

Die Krankenkassen müssen die Kosten für eine Cannabis-Therapie übernehmen, wenn der behandelnde Arzt sich für diese Therapieform entscheidet. Wie sieht es aber mit der Kostenübernahme für den Vaporisator aus, den Patienten benötigen, um Cannabisblüten zu verdampfen? Da Vaporizer bisher nicht im Hilfsmittelkatalog aufgenommen sind, müssen Patientinnen und Patienten eine Kostenübernahme bei ihrer jeweiligen Krankenkasse beantragen. Dann stehen die Chancen allerdings sehr gut, dass sie den Cannabis Verdampfer nicht aus eigener Tasche finanzieren müssen. Leafly.de hat bei vier großen Krankenkassen nachgefragt.

Übernehmen die Krankenkassen die Kosten für meinen Vaporizer?

Patienten Cannabis und Verdampfer: Kostenübernahme nur bei ärztlicher Verordnung

Zu Beginn steht immer der Gang zum betreuenden Arzt: Patienten erhalten Cannabis nur mit einer ärztlichen Verordnung in der Apotheke. Der Gesetzgeber hat die Therapie mit medizinischem Cannabis nicht auf bestimmte Krankheitsbilder beschränkt. Daher liegt es im Ermessen des Arztes, ob er den Einsatz von Cannabinoiden als sinnvoll erachtet. Typische Indikationen für Cannabisarzneimittel sind chronische Schmerzen, Spastik, Appetitlosigkeit, Übelkeit und Erbrechen. Aber auch bei neurologischen und dermatologischen Problemen waren positive Effekte beobachtbar erzielt. Hinzu kommen psychiatrische Erkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen, aber auch internistische wie Arthritis, Colitis ulzerosa und Morbus Crohn.

Kostenübernahme für medizinisches Cannabis und Vaporisator beantragen

Das Cannabis Gesetz greift erst seit wenigen Monaten – und vielen Patienten wie auch Ärzten ist noch nicht klar, wie die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung erreichbar ist. Wir erklären Ihnen, worauf Sie achten müssen, damit Sie nicht auf den Therapiekosten sitzen bleiben.

Bevor die Behandlung beginnt, muss die Patientin oder der Patient seine Krankenkasse kontaktieren und die Therapie mit medizinischem Cannabis beantragen. Diese wird in der Regel genehmigt. Denn im Gesetz steht, dass die Krankenkasse den Antrag „nur in begründeten Ausnahmefällen“ (§ 31 Abs. 6 Satz 2 SGB V) ablehnen darf. Die Krankenversicherung ist verpflichtet, den Antrag innerhalb von drei bis fünf Wochen zu bearbeiten. Bei einer Palliativversorgung verkürzt sich diese Frist sogar auf drei Tage. Ist die Therapie mit Cannabinoiden genehmigt, können Sie in der Apotheke mit Ihrem Kassenrezept die verschriebenen Cannabisblüten oder -extrakte abholen. Rufen Sie aber lieber vorher an und bestellen Sie was Sie benötigen. Das gilt auch für Dronabinol und Cannabidiol. Jetzt ist auch der Zeitpunkt gekommen, einen Cannabis Verdampfer bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen.

Gesetzliche Krankenkasse übernehmen meist die Kosten für Vaporizer

Mit einem Vaporisator können Sie Cannabisblüten und cannabinoide Arzneimittel wie Dronabinol verdampfen und inhalieren. Damit gelten medizinische Vaporizer als Applikationshilfen, deren Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Da Vaporisatoren aber bisher nicht im Hilfsmittelkatalog stehen, ist die Beantragung der Kostenübernahme bei der Krankenkasse zwingend notwendig – ebenso wie die vorherige Genehmigung der Therapie mit Cannabisarzneimitteln.

DAK, AOK, Barmer und Techniker Krankenkasse: Leafly hat bei diesen großen Krankenkassen nachgehakt – und alle bestätigen, dass sie die Kosten für einen Vaporizer tragen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Anwendung von medizinischem Cannabis im Vorfeld bewilligt wurde.

„Wir übernehmen die Kosten für einen Verdampfer, wenn die Therapie mit Cannabisblüten genehmigt wurde“, so Dagmar Schramm, Pressereferentin der DAK. Ähnlich äußern sich auch die anderen gefragten Krankenkassen.

Wenn allerdings in Ausnahmefällen die Kostenübernahme für medizinisches Cannabis von der Krankenkasse abgelehnt wird, ist der Verdampfer aus eigener Tasche zu bezahlen. Und die AOK macht noch eine weitere Einschränkung: Sie übernimmt die Kosten nur, wenn „eine alternative Darreichungsform des verordneten Cannabis aus ärztlicher Sicht nicht möglich ist“.

Bei den privaten Versicherern gelten andere Voraussetzungen als bei den gesetzlichen: Die privaten Krankenkassen besitzen keinen einheitlichen Leistungskatalog – auch nicht für Hilfsmittel. Welche Leistungen erstattungsfähig sind, hängt von dem individuellen Versicherungsvertrag der Patientin oder des Patienten ab. Privatversicherte sollten sich daher vor Beginn der Therapie an ihre Krankenkasse wenden und abklären, welche Kosten erstattungsfähig sind und welche nicht.

Diese Cannabis Verdampfer sind in Deutschland zugelassen

Wurde die Behandlung mit Cannabinoiden von Ihrer Krankenkasse genehmigt, stehen Ihnen auf dem deutschen Markt zwei medizinisch zugelassene Hanf Vaporisatoren zur Auswahl: der Volcano Medic und der Mighty Medic. Der Volcano Medic ist ein erprobter und sehr komfortabel zu bedienender Tisch-Verdampfer, mit dem Sie Cannabisblüten oder das Fertigprodukt Dronabinol inhalieren können. Das zweite Gerät kommt kompakter daher: Der leichte Mighty Medic ist ein batteriebetriebener, tragbarer Vaporizer – und für die Anwendung von Cannabinoiden aus Cannabisblüten zugelassen. Das kleine, handliche Gerät ist für den Einsatz unterwegs konzipiert und schenkt Patienten viel Flexibilität im Alltag. Beide Modelle sind patentiert und vom TÜV zertifiziert.

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