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Untergewicht: Gericht entscheidet pro Cannabispatient

Gesa-2019 Autor:
Gesa Riedewald

Die körperliche Unversehrtheit ist höher zu bewerten als die wirtschaftlichen Interessen einer Krankenkasse. Das entschied das Landessozialgericht Darmstadt in Bezug auf einen extrem untergewichtigen Patienten. Jetzt muss die Kasse sein Dronabinol zahlen – vorerst. Diese hatte den Antrag abgelehnt mit dem Argument, dass die Gefahr einer Cannabis-Abhängigkeit zu groß sei.

Untergewicht: Gericht entscheidet pro Cannabispatient

Anspruch auf Dronabinol bei starkem Untergewicht

Das Landessozialgericht (LSG) Darmstadt hat in einem Eilverfahren zugunsten eines Mannes mit massivem Untergewicht  entschieden. Ob dieser Patient einen Anspruch hat auf die Versorgung mir Cannabis als Medizin, hat das Gericht nicht geklärt. Aber es hat geurteilt: Bis der Rechtsstreit in der Hauptsache entschieden ist, muss die Krankenkasse die Kosten für das gewünschte Dronabinol übernehmen. Das berichteten verschiedene Medien.

Auch wenn nicht feststeht, ob ein Patient überhaupt Anspruch auf die Behandlung mit Medizinalcannabis hat, kann in einem gerichtlichen Eilverfahren die Versorgung erst einmal zugesprochen werden. Das hat das Landessozialgericht Darmstadt entschieden – aufgrund des Rechts auf körperliche Unversehrtheit des Versicherten. Der Patient sei lebensbedrohlich untergewichtig.

Ablehnung der Therapie wegen Suchtgefahr

Geklagt hatte ein junger Mann, der an einer seltenen Darmerkrankung leidet, die Bauchkrämpfe verursacht. Gegen die starken Schmerzen wurde er lange Zeit mit Opiaten behandelt. Er entwickelte sowohl eine Abhängigkeit von diesen Schmerzmitteln wie auch eine starke Unterernährung. 2017 hatte der Mann einen Body-Mass-Index (BMI) von 16. Im Bevölkerungsdurchschnitt gilt ein BMI von 20 bis 25 als Normalwert.

Der Arzt des Mannes empfahl ihm eine Therapie mit Dronabinol, um die Schmerzen zu bekämpfen und den Appetit zu steigern. Die Krankenkasse lehnte die Kostenübernahme der Behandlung jedoch ab. Die Begründung: Die Gefahr einer Cannabis-Abhängigkeit sei zu groß, da bereits eine Suchterkrankung vorliege.

Gute Ergebnisse mit Dronabinol erzielt

Nachdem der Widerspruch des Patienten erfolglos war, klagte er gegen seine Krankenkasse. Darüber hinaus stellte er einen Eilantrag, da bis zu einem gültigen Gerichtsurteil viel Zeit vergehen kann. Außerdem verbesserte sich das Untergewicht des Mannes nicht, inzwischen liegt sein BMI bei 14. Ein BMI von unter 16 gilt als starkes Untergewicht.

Der Eilantrag scheiterte am Landgericht. Das Landessozialgericht entschied jetzt aber für den Kläger. Somit muss die Krankenkasse den Versicherten für ein Jahr mit Dronabinol versorgen, längstens aber bis es eine Entscheidung im Hauptverfahren gibt. Der Beschluss des Landessozialgericht Darmstadt ist nicht anfechtbar.

Das Gericht bezog sich in seiner Urteilsbegründung auch auf die zwischenzeitlichen guten Ergebnisse mit Cannabis als Medizin: Einige Monate erhielt der Schwerkranke Dronabinol auf Privatrezept. In dieser Zeit bemerkte der Patient eine Linderung der Schmerzen und eine Gewichtszunahme. Daher sei ein Behandlungsversuch über einen längeren Zeitraum angebracht, um die Wirkung der Therapie besser beurteilen zu können, so das LSG.

Beschluss des Landessozialgerichts Darmstadt vom 18. Juli 2019, Az.: L 1 KR 256/19 B ER

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