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Urteil: Kein Eigenanbau für Cannabispatient Günter Weiglein

Gesa-2019 Autor:
Gesa Riedewald

Das Amtsgericht Würzburg hat den Schmerzpatienten Günter Weiglein wegen illegalen Eigenanbaus von Cannabis zu einer Strafe von 300 Euro verurteilt, die auf Bewährung ausgesetzt wurde. Sein Anwalt will das Urteil anfechten.

Urteil: Kein Eigenanbau für Cannabispatient Günter Weiglein

Weiglein wurde wegen unerlaubten vorsätzlichen Anbaus von Betäubungsmitteln verurteilt. Die Geldstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt – das bedeutet, sie wird erst fällig, sollte er erneut Cannabis selbst anbaut.

Im Jahr 2014 hatte er bereits vor dem Verwaltungsgericht Köln die Erlaubnis erstritten, Cannabis zur eigenen medizinischen Versorgung anzubauen. Dagegen legte die Bundesopiumstelle allerdings Berufung ein. Hier erfahren Sie mehr über die Geschichte von Günter Weiglein.

Der Eigenanbau, der vor dem Amtsgericht Würzburg verhandelt wurde, fand im Jahr 2016 statt. Also vor der Gesetzesänderung zum Einsatz von Cannabis als Medizin. Zu diesem Zeitpunkt besaß der Schmerzpatient eine Ausnahmegenehmigung, um Cannabis zur Behandlung seiner starken Schmerzen einzunehmen.

Weiglein nach Gesetzesänderung schlechtergestellt

Weiglein sah sich mit dem neuen Cannabisgesetz vom März 2017 in einer schwierigen Situation: Seine Ausnahmegenehmigung galt nicht mehr und seine Krankenkasse lehnte seinen Antrag auf Cannabisbehandlung ab. Nach seinem Widerspruch und einem langen Kampf genehmigte die Kasse die Cannabistherapie am Ende aber doch. Somit kann er inzwischen Cannabis als Medizin legal erwerben und anwenden.

Cannabis aus der Apotheke zu teuer

Der Cannabispatient kritisiert, dass die Apothekenpreise für Cannabis zu hoch seien. Seine behandelnde Ärztin hatte sich zwischenzeitlich geweigert, neue Cannabis-Rezepte auszustellen – aus Sorge vor Regressansprüchen an ihre Praxis. Weiglein hat inzwischen einen neuen Arzt gefunden, der ihm Rezepte ausstellt.

Da der Schmerzpatient zurzeit seine Cannabis Medizin über ein Rezept der Gesetzlichen Krankenversicherung erhält, ist seine Versorgung gesichert. Im Gespräch mit dem Bayerischen Rundfunk weist Weiglein allerdings darauf hin: Wenn es wieder zu Lieferengpässen in den Apotheken komme oder die Versorgung aus anderen Gründen nicht mehr funktioniere, sehe er sich gezwungen, sich wieder selbst mit Cannabis zu versorgen. Zum Beispiel durch Eigenanbau.

Anwalt will Urteil anfechten

Sein Anwalt Matthias Schillo hat bereits angekündigt, in Revision oder in Berufung zu gehen. Er möchte einen Freispruch erreichen.

 

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