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Verkehrsgerichtstag: Kommt Rechtssicherheit für Cannabispatienten?

Gesa-2019 Autor:
Gesa Riedewald

Während der kommenden drei Tage diskutieren in Goslar Experten das Thema Cannabis und Fahreignung. Bisher gibt es keine klare gesetzliche Regelung für Menschen, die Cannabis auf Rezept erhalten. Bei Polizeikontrollen kann das für Cannabispatienten unangenehm werden.

Verkehrsgerichtstag: Kommt Rechtssicherheit für Cannabispatienten?

Vom 24. bis 26. Januar findet in Goslar der 56. Deutsche Verkehrsgerichtstag statt. Hier werden verschiedene strittige, neu zu regelnden Themen debattiert. Auch die Frage Cannabiskonsum und Fahreignung wird ein Schwerpunktthema der Juristen-Veranstaltung sein. Dabei geht es sowohl um den Freizeitkonsum wie auch um Cannabis als Medizin.

Cannabispatienten dürfen Auto fahren

Wie ist die bisherige Rechtslage bei Cannabis auf Rezept? Cannabispatienten dürfen am Straßenverkehr aktiv teilnehmen, auch wenn sie ein THC-haltiges Arzneimittel einnehmen. Allerdings dürfen sie in ihrer Fahrtauglichkeit nicht eingeschränkt sein – was sie selbst beurteilen müssen (Leafly.de berichtete). Diese rechtlich unsichere Situation gilt es zu klären: Wann sind Cannabispatienten fahrgeeignet, wann nicht mehr?

Anpassung der zugelassenen Werte von THC?

Ein Arbeitskreis wird die Frage diskutieren, ab welcher THC-Konzentration im Blutserum Cannabiskonsumenten nicht mehr fahrtauglich sind – sowohl beim Freizeitkonsum wie auch bei der medizinischen Anwendung.

Die Grenzwertkommission hatte Ende 2015 drei Nanogramm THC je Milliliter Blutserum als kritischen Wert empfohlen. Allerdings seien die Verwaltungsgerichte diesem Vorschlag bisher nicht gefolgt, heißt es in der Presseinformation des Verkehrsgerichtstages. Stattdessen halten sie an dem früheren Grenzwert von einem Nanogramm fest.

Sollte daher ein neuer, höherer Grenzwert festgelegt werden? Und sind die Unterschiede zum Fahren unter Alkoholeinfluss wissenschaftlich und juristisch gerechtfertigt? Hier gilt eine Grenze von 1,6 Promille.

Cannabis und Führerscheinentzug

Eine weitere Kontroverse ist die Frage: Kann der Führerschein bereits bei der ersten Autofahrt unter der Wirkung von Cannabis ohne weitere Aufklärungsmaßnahmen entzogen werden? Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe dieser Auffassung jüngst widersprochen. Vielmehr sei die Fahreignung der Betroffenen durch weitere Untersuchungen zu überprüfen.

Gibt es eine patientenfreundliche Regelung beim Verkehrsgerichtstag?

Für Cannabispatienten könnte der 56. Deutsche Verkehrsgerichtstag endlich Rechtssicherheit in puncto Autofahren bringen. Leafly.de wird die Ergebnisse der Veranstaltung beobachten und zeitnah berichten.

 

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