Seit März 2017 können Ärztinnen und Ärzte jeder Fachrichtung – mit Ausnahme von Zahnärzten und Tierärzten – medizinisches Cannabis auf einem Betäubungsmittelrezept verordnen. Diese Regelung bezieht sich auf Cannabisblüten, auf Cannabis Extrakte wie auch auf Medizinprodukte mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon. Voraussetzung ist, dass der Patient schwer krank ist und dass der Arzt eine Verbesserung des Gesundheitszustandes des Patienten durch die Verordnung erwartet. Damit hat der Arzt die Therapiehoheit. Er entscheidet, ob der Einsatz von Cannabis Arzneimitteln sinnvoll ist und Linderung der Krankheitssymptome verspricht. Es liegt in seiner Verantwortung, Risiken und Nutzen einer Cannabis-Therapie im Vergleich mit anderen Medikationen abzuwägen.
Die Kosten für diese Therapie werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Allerdings muss der Patient vor Beginn der Behandlung einen Antrag bei seiner Krankenversicherung auf Kostenübernahme stellen. Die Krankenkasse hat die Auflage innerhalb von drei Wochen zu entscheiden, ob sie die Therapie genehmigt oder nicht. Wenn die Kasse den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) einschaltet, um ein Gutachten zu erstellen, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Handelt es sich bei dem Antragsteller um einen Palliativpatienten, muss die Entscheidung innerhalb von drei Tagen fallen.
Die bisherige Regelung der Ausnahmegenehmigung entfällt seit dem 10. Juni 2017. Vor dem neuen Cannabis-Gesetz mussten Betroffene beim BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) eine Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Absatz 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) beantragen. Mit dieser Sondergenehmigung war es für Schwerkranke gestattet, medizinisches Hanf im Rahmen einer ärztlich betreuten Therapie anzuwenden. Die Kosten für die Cannabinoide wurden allerdings nicht von der Krankenkasse übernommen – die mussten die Betroffenen aus eigener Tasche zahlen.
Fertige Cannabis Arzneimittel, die bereits vor der Gesetzesänderung verschrieben wurden, können Ärzte auch weiterhin verschreiben. Allerdings ist es jetzt auch möglich, diese Fertigarzneimittel – wie Sativex oder Nabiximols – off-label zu verschreiben.
Die wichtigsten Änderungen des BtMG im Überblick:
- Der behandelnde Arzt entscheidet über den Einsatz von Cannabis – er hat die Therapiehoheit
- Die Kosten der Cannabis-Therapie für Kassenpatienten sollen die Krankenkassen übernehmen
- Die bisherige Regelung der Ausnahmeerlaubnis des BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) entfällt
Das sagt das der Gesetzestext des BtMG zu Cannabis in Deutschland (Auszug):
§ 31, Absatz 6
Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität und auf Versorgung mit Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon, wenn
- eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung
- nicht zur Verfügung steht oder
- im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung der behandelnden Vertragsärztin oder des behandelnden Vertragsarztes unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes der oder des Versicherten nicht zur Anwendung kommen kann,
- eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht.
Die Leistung bedarf bei der ersten Verordnung für eine Versicherte oder einen Versicherten der nur in begründeten Ausnahmefällen abzulehnenden Genehmigung der Krankenkasse, die vor Beginn der Leistung zu erteilen ist. (…)
Diese Vorteile bringt das neue Cannabis-Gesetz den Patienten
Durch das neue Cannabis-Gesetz ist es jetzt schwerkranken Patienten möglich, medizinisches Hanf zu erhalten, ohne einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung (Sondergenehmigung) zu stellen – ein Cannabis Rezept vom Arzt reicht aus. Außerdem kann der Arzt nach eigenem Ermessen Cannabinoide verschreiben, auch wenn der Patient noch nicht „austherapiert“ ist. Da jetzt die Krankenversicherungen die Kosten für die Therapie übernehmen sollen, hängt es nicht mehr vom Geldbeutel der Patienten ab, ob sie sich die Medikamente leisten können oder nicht. Vor der Gesetzesänderung haben sich viele kranke Menschen Cannabis auf dem Schwarzmarkt gekauft. Dort ist weder die Reinheit des Cannabis gewährleistet noch kennt der Cannabiskonsument die Zusammensetzung der Inhaltsstoffe THC und CBD. In der Apotheke dagegen erhalten Patienten Cannabisblüten von hoher Qualität: sehr fein gemahlen und mit einem klar definierten Gehalt an THC und CBD.
Bei welchen Erkrankungen kann Cannabis helfen?
Ärzte und Ärztinnen dürfen Cannabinoide bei „einer schwerwiegenden Erkrankung“ verschreiben (§ 31 Absatz 6). Welche Krankheiten unter diese Definition fallen, ist im Gesetzestext nicht näher aufgeführt. In anderen medizinischen Kontexten wird jedoch eine Erkrankung dann als schwerwiegend verstanden, wenn sie die Lebensqualität der Betroffenen auf Dauer nachhaltig beeinträchtigt oder lebensbedrohlich ist. Weiter werden die Indikationen – also die Krankheitsbilder, bei denen eine Cannabis-Therapie sinnvoll sein kann – nicht eingegrenzt. So liegt die Entscheidung beim behandelnden Arzt, ob er den Einsatz von medizinischem Hanf als sinnvoll und hilfreich erachtet.
Als etablierte Anwendungsgebiete für Cannabis Arzneimittel gelten unter Medizinern chronische Schmerzen, Spastik, Multiple Sklerose, Übelkeit, Erbrechen und Appetitlosigkeit. Aber auch bei dermatologischen Problemen, wie bei Neurodermitis oder Psoriasis, wurden positive Verbesserungen beobachtet, ebenso wie bei neurologischen Leiden wie Epilepsie oder ADHS/ADS. Hinzu kommen psychiatrische Krankheitsbilder und Symptome wie Schlafstörungen, posttraumatische Belastungsstörungen, Depressionen und Angststörungen. Aber auch bei internistischen Erkrankungen wie Arthritis, Colitis ulcerosa und Morbus Crohn wurde von vielversprechenden Effekten durch Cannabinoid-haltige Medizinprodukte berichtet. Experten sind sich einig: Cannabis hat in seiner medizinischen Form ein sehr breites therapeutisches Spektrum.
Bei folgenden Anwendungsgebieten kann eine Cannabis-Therapie hilfreich sein:
- chronische Schmerzen, zum Beispiel bei Migräne oder Rückenleiden durch schmerzlindernde Wirkung
- Appetitlosigkeit / Abmagerung
- Übelkeit / Erbrechen
- Spastiken
- Multiple Sklerose
- Epilepsie
- ADHS/ADS
- psychiatrische Leiden
- internistische Erkrankungen (z. B. chronisch-entzündliche Darmerkrankungen)
- Krebs, zum Beispiel bei den Folgen einer Chemotherapie
- Rheuma und rheumatischen Erkrankungen oder Arthrose
Cannabis als Medizin stark gefragt bei Krankenkassen und Apothekern
Viele Patientinnen und Patienten haben einen Antrag auf Kostenübernahme bei ihren Krankenkassen gestellt. Das zeigt sich an der hohen Zahl der Anträge und Anfragen bei den Krankenversicherungen. So teilte die BARMER Leafly.de auf Anfrage mit, dass sie inzwischen „eine verstärkte Nachfrage für eine Kostenübernahme bei Cannabis Präparaten“ registrieren. Allein bei der BARMER sind bis zum jetzigen Zeitpunkt 935 Anträge eingegangen. Bei der DAK gingen zwischen März und Mai über 600 Anträge und Anfragen ein. Und bei der Techniker Krankenkasse kamen bis Mitte Juni 583 Anträge auf Kostenübernahme von Medizinal Cannabis an.
Und wie sieht es bei den Apotheken aus – wie viele Rezepte werden entgegengenommen?
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. (ABDA) hat die ersten Zahlen veröffentlicht: Demnach haben die Apotheken alleine im Monat März 2017 auf 488 ärztlichen Cannabis-Rezepten insgesamt 564 Cannabinoid-haltige Zubereitungen oder Cannabisblüten abgegeben. Zusätzlich zu diesen Rezepturarzneimitteln wurden noch rund 3100 Fertigarzneimittel mit Cannabinoiden verordnet. Diese Zahlen basieren auf den Cannabis-Rezepten, die zu lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen gehen. Privatrezepte werden nicht erfasst.
Viele Ärzte zögern, Cannabis auf Rezept zu verschreiben
Patienten berichten von Problemen, einen Arzt zu finden, der eine Cannabis-Therapie einleitet. Innerhalb der Ärzteschaft herrscht teilweise noch eine große Unsicherheit, wann eine Therapie mit medizinischem Hanf Erfolg verspricht. Daher schrecken viele Mediziner davor zurück, Cannabis auf Rezept zu verschreiben. Nur wenige Ärzte haben bisher Erfahrungen mit Cannabis Arzneimitteln gemacht und die Bedenken sind häufig groß – manchmal auch die Vorurteile.
Darüber hinaus bedeutet eine Therapie mit Cannabis in Deutschland einen extra Zeitaufwand für den Arzt: Nach dem neuen Cannabis-Gesetz muss der verschreibende Arzt an einer wissenschaftlichen Begleiterhebung teilnehmen, die Daten der Kassenpatienten auswertet. Ist der Arzt nicht bereit, sich an dieser wissenschaftlichen Studie zu beteiligen, übernimmt die Krankenversicherung nicht die Kosten für das Cannabinoid. Von den Ergebnissen der Begleiterhebung erhofft sich der Gesetzgeber einen hohen wissenschaftlichen Nutzen – für den behandelnden Arzt bedeutet sie dennoch erst einmal extra Arbeit.
Krankenkassen lehnen häufig Anträge auf Cannabis-Therapie ab
Aber nicht nur die Suche nach einem Arzt, der medizinischen Hanf auf Rezept verschreibt, kann für Betroffene ein Problem darstellen – auch die Kostenübernahme durch die Krankenversicherung erweist sich als schwierig. Es gibt Berichte von Patienten, die vor der Änderung des Gesetzes über eine Ausnahmegenehmigung für Cannabis verfügten, und deren Neuantrag jetzt von der Krankenkasse abgelehnt wurde.
Politiker der Linken, der Grünen wie auch der SPD kritisieren die restriktive Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkassen. So moniert Dr. Harald Terpe, drogenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: „Patienten wird die Kostenerstattung nicht bewilligt, obwohl der Arzt die Notwendigkeit der Cannabis-Therapie bestätigt. Das ist schlicht nicht nachvollziehbar und keineswegs im Geiste des Gesetzes.“
Und Burkhard Blienert, drogenpolitischer Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, erklärt im Gespräch mit Leafly.de, dass das Cannabis-Gesetz nachgebessert werden muss. Außerdem benötigen diejenigen Patienten schnelle Hilfe, deren Antrag von ihrer Krankenkasse abgelehnt wurde.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen lehnen laut Deutsches Ärzteblatt etwa 25 bis 50% der Anträge auf Kostenübernahme einer Cannabis-Therapie ab. Auf Anfrage von Leafly.de hat die BARMER mitgeteilt, dass sie bisher 480 Anträge ihrer Versicherten bewilligt und 455 abgelehnt hätte. Die Techniker Krankenkasse hat 349 Anträge auf Kostenübernahme bewilligt, 234 abgelehnt.
Wieso ist die Ablehnungsquote so hoch? Eine Erklärung könnte sein, dass die Krankenversicherungen Probleme mit dem wenig konkreten Gesetzestext haben. So übt auch die DAK – mit 5,8 Millionen Versicherten eine der großen Krankenkassen – Kritik am Cannabis-Gesetz: „Aus unserer Sicht ist es zu schwammig formuliert“, so Stefan Wandel, zuständig für Unternehmenskommunikation bei der DAK. „Es sind beispielsweise keine Indikationen angegeben, für die Cannabis als Therapie geeignet ist. Wäre das Gesetz konkreter, wäre der Weg über den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung häufig nicht nötig, was den Prozess beschleunigen würde.“
Welche Erfahrungen machen Patienten mit dem neuen Cannabis-Gesetz?
Die Begründung, wieso eine Cannabis-Therapie abgelehnt wird, kann ganz unterschiedlich aussehen. Häufig hängt sie vom Krankheitsbild des Patienten oder der Patientin ab. Bei typischen Anwendungsgebieten für Cannabis Arzneimittel – wir haben sie oben aufgeführt – kommt es in der Regel zu keinen Problemen und die Krankenkasse übernimmt die Kosten. So auch bei Jochen Gutjahr, 65 Jahre alt und MS-Patient: „Ich bekomme seit einigen Jahren Sativex gegen meine MS-Symptome. Auch jetzt erhalte ich meine Medikamente auf Kassenrezept. Die Kostenübernahme war nie ein Problem.“
Positive Erfahrungen hat ebenfalls die 45-jährige Ramona A. gemacht, chronische Schmerzpatientin und bei der AOK Baden-Württemberg versichert: „Seit April 2017 verschreibt mir mein Hausarzt Dronabinol und Cannabisblüten, die ich mithilfe eines Verdampfers anwende. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, das war ganz problemlos. Früher habe ich, abgesehen von normalen Schmerztabletten, keine Medikamente benutzt, weil die Nebenwirkungen einfach zu stark waren. Cannabisblüten sind leider auch nicht ohne Nebenwirkungen bei mir – sie rufen Übelkeit hervor. Das ist unangenehm, aber kein Vergleich zu den vorherigen Medikamenten.“
Erik K. aus Berlin ist erst 28 Jahre alt. Weihnachten 2016 wurde bei ihm ein Glioblastom, ein bösartiger Hirntumor, entdeckt. Der junge Mann ist in Therapie an der Charité in Berlin, dort wird ihm das Cannabis Arzneimittel Bedrolite verschrieben. „Ich bekomme Bedrolite, ein reines CBD-Produkt, wegen seines therapeutischen Nutzens in der Tumortherapie“, so Erik K. Inzwischen trägt auch seine Krankenkasse die Kosten für dieses Cannabis Arzneimittel. Allerdings war das ein weiter Weg: Die Krankenversicherung hat den MDK eingeschaltet, um den Antrag von Erik K. zu prüfen.
Kostenübernahme: Ablehnung durch die Krankenkasse
Nach fünf Wochen erhielt der junge Krebspatient einen abschlägigen Bescheid: Seine Erkrankung sei nicht schwerwiegend. „Ich habe einen Hirntumor, wie viel schwerwiegender soll es denn noch werden?“, empört sich der junge Mann und reicht Widerspruch ein. Nach einem zweiten Widerspruch hat er Erfolg: Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für sein Medikament. „Im Endeffekt bin ich ganz zufrieden“, so Erik K., „und auch das neue Cannabis-Gesetz finde ich positiv, denn so werden meine Therapie-Kosten von der Krankenkasse bezahlt. Allerdings hatte ich nicht erwartet, dass mir so viele Steine in den Weg gelegt werden. Die Genehmigung hat sich von Anfang April bis Mai hingezogen. Ab Mai wurde die Therapie genehmigt. Für mich bedeutet das aber, dass ich die Kosten für mein Cannabis Arzneimittel im April – immerhin rund 2.000 Euro – selber tragen muss. Denn rückwirkend übernimmt die Kasse keine Kosten.“
Dass sich die Krankenkasse bei der Kostenübernahme einer Cannabis-Therapie quer stellen kann, hat auch Connor erfahren. Der 52-Jährige streitet sich vor dem Sozialgericht mit der DAK. Connor leidet gleich an mehreren Erkrankungen: an Polyneuropathie (eine komplizierte Nervenschädigung), an Diabetes mellitus sowie an einem chronischen Schmerzsyndrom infolge einer Amputation und mehrerer Bandscheibenschäden. Connor hat eine einstweilige Verfügung zu seinen Gunsten vor dem Sozialgericht erstritten – die Krankenkasse sträubt sich bisher dennoch zu zahlen. So muss der Schmerzpatient in Vorleistung gehen und seine Cannabis Medikamente erst einmal aus eigener Tasche bezahlen. Aber der Preis für medizinische Cannabisblüten ist hoch – und für Connor bedeuten seine Medikamente eine beachtliche finanzielle Belastung: „Ich brauche 20 Gramm Cannabis Flos Bedica für 14 Tage, um schmerzfrei zu sein. Im Monat macht das 960 Euro. Wie soll ich das vorstrecken? Ich erhalte nur eine Erwerbsunfähigkeitsrente, denn ich habe Pflegestufe 3.“
Leafly.de zieht Bilanz: Das Fazit
Cannabis-Patienten, Politiker, die Bundesärztekammer wie auch die Bundesapothekerkammer sind sich einig: Alle begrüßen das neue Cannabis-Gesetz. Dennoch regt sich wenige Monate nach Einführung der Neuregelung auch Kritik – an den Preisen, an der mangelnden Information und Schulung der Ärzteschaft wie auch an den Problemen bei der Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Hoffentlich werden diese „Kinderkrankheiten“ rasch behoben.
Lesen Sie auch das große Interview mit dem drogenpolitischen Sprecher der SPD zu diesem Thema!
Hinweis: In diesem Artikel berichten wir über rezeptpflichtiges CBD oder auch Cannabidiol. Dieser Artikel macht zur möglichen Zweckbestimmung keinerlei Vorschlag. Nutzversprechen bleiben den Apothekern überlassen.
Quellen: