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White House: Befragung zu Cannabis bis 31.10.

Gesa-2019 Autor:
Gesa Riedewald

Kanada hat gerade Cannabis legalisiert – in den USA dagegen wird Cannabis nach wie vor als verbotene Substanz eingestuft. Angesichts anstehender Verhandlungen der WHO befragt die amerikanische Gesundheitsbehörde im Auftrag des White House jetzt die Bürger zu ihrer Einstellung nach Cannabis.

White House: Befragung zu Cannabis bis 31.10.

White House beauftragt FDA mit Onlineumfrage

Bis zum 31. Oktober können nicht nur US-amerikanische Bürger bei der Arzneimittelbehörde FDA eine Stellungnahme dazu abgeben, wie sie Cannabis einschätzen. White House und FDA möchten wissen, wie Cannabis in internationalen Drogenabkommen eingestuft werden sollte. Hintergrund ist ein Treffen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im nächsten Monat in Genf. Dort werden der Gebrauch von Cannabis und der Status nationaler wie internationaler Kontrolle diskutiert.

Leafly.de hatte im August bereits darüber berichtet, dass die WHO die Klassifizierung von Cannabis prüft. Neben Cannabis werden auch andere Substanzen wie synthetische Cannabinoide Thema sein.

Menschen können direkt ihre Meinung äußern und die Drogenpolitik beeinflussen

Die von den Menschen erbetenen Aussagen zum Umgang mit Cannabis sollen die Diskussionsgrundlage für den Standpunkt der USA bei dem WHO-Treffen liefern. Dabei kann jeder Mensch teilnehmen, egal ob US-amerikanischer Bürger, oder nicht. Die Umfrage ist selbstverständlich in Englisch und alle Fragen sollten entsprechend beantwortet werden. Hier gehts zur Umfrage des White House bei der FDA!

Dazu erklärt die FDA: „Die WHO wird diese Informationen nutzen, um zu prüfen, ob bestimmte internationale Beschränkungen für diese Stoffe empfohlen werden sollten.“

Die Aktion ist ungewöhnlich, denn sie ist eine der wenigen Möglichkeiten für US-Amerikaner, offizielle Kommentare zur Drogenpolitik direkt bei der Regierung abzugeben. Darüber hinaus ist es eine einmalige Chance, internationale Abkommen zu beeinflussen. Denn bisher stehen globale Drogenverträge der Cannabis-Legalisierung in den USA im Wege.

Internationale Drogenabkommen verhindern Cannabis-Legalisierung

Cannabis wird derzeit im Rahmen globaler Drogenabkommen kontrolliert. Ländern, die die internationalen Abkommen unterzeichnet haben, ist es theoretisch verboten, Cannabis zu legalisieren. Es gibt allerdings gewisse Spielräume – so legalisierten einzelne Länder den Einsatz von Cannabis als Medizin, wie Deutschland.

Der Sachverständigenausschuss der WHO für Drogenabhängigkeit hatte bereits vor einigen Monaten Cannabidiol (CBD) überprüft. Die WHO entschied, dass internationale Verbote gegen reines Cannabidiol nicht gerechtfertigt sind, da CBD keine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellt. „CBD wurde im Allgemeinen gut vertragen und hat ein gutes Sicherheitsprofil“, stellte die UN-Organisation fest. Leafly.de berichtete.

Anpassung der internationalen Drogenabkommen?

Die aktuelle Befragung der US-Bürger könnte dazu beitragen, dass die USA sich in internationalen Verhandlungen anders verhält als bislang. Kanada ist im Rahmen der UN ebenfalls an internationale Abkommen gebunden. Aus drei dieser Verträge hat sich das Land vor der Legalisierung von Cannabis aber zurückgezogen. Die USA könnten nun einen anderen Weg gehen – sie könnten auf die Anpassung der Verträge hinwirken.

Hier kommt allerdings die gegenwärtige Einstellung der US-Regierung zur Außenpolitik und zu den Vereinten Nationen ins Spiel. Zum Ende des Jahres tritt die UN-Botschafterin Nikki Haley zurück. Wer ihr nachfolgen wird, ist bisher offen. Präsident Donald Trump besetzt seine Posten aber üblicherweise mit loyalen Mitarbeitern. Vor dem Hintergrund der relativ liberalen Einstellung des Präsidenten zu Cannabis besteht die Chance, das dies die Entwicklung neuer UN-Verträge begünstigt.

Ob die Trump-Administration im White House aber tatsächlich auf das Votum der Cannabis-Befragung hören wird? Diese Frage bleibt offen und ist schwer vorherzusehen.

 

 

Hinweis: In diesem Artikel berichten wir über rezeptpflichtiges CBD oder auch Cannabidiol. Dieser Artikel macht zur möglichen Zweckbestimmung keinerlei Vorschlag. Nutzversprechen bleiben den Apothekern überlassen.

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