Patientenakten
Leafly.de hat eine eigene Patientenvideoreihe gestartet. Diese sehr persönlichen Filme basieren auf den Patientenakten. Die Videos geben den Patienten Raum, über ihre Erkrankung und die ärztliche Behandlung in eigenen Worten zu berichten. Betroffene und Interessierte können sich so durch das Video und die zugehörige Patientenakte aufklären und informieren. Die Patientenvideos machen Mut, nicht aufzugeben und zur Cannabis-Therapie zu stehen. Das zweite Video der Reihe dreht sich um Christine, die an einer schweren Form von Brustkrebs erkrankt ist.
MEDIZINER
Neuigkeiten und Antworten zu arzneimittelrechtlichen Fragen sowie bezüglich der Versorgung der Apotheken mit den zugelassenen Cannabisarzneimitteln sind Bestandteil unseres Bereiches für Mediziner und Fachpersonal. Aktuelle Studien und Fachartikel zu Cannabinoiden ergänzen das Angebot.
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PATIENTEN
Auf Leafly.de erhalten Patienten, Angehörige und Betroffene Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um das sog. Cannabisgesetz. Leafly.de ist ihr Ratgeber für den Einsatz von Medizinalhanf für verschiedene Indikationen, zum Beispiel innerhalb der Schmerztherapie, der Palliativmedizin oder Onkologie. Erfahren Sie mehr über Cannabis als Medizin in unserem großen Patientenportal.
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Häufige Fragen über Cannabis als Medizin
Hierzu kann man einen Blick auf die LeaflyMap werfen (Verlinkung intern). Diese interaktive Webseite bietet Interessierten bundesweit Einträge von verifizierten Ärzten, Kliniken und Apotheken, die sich mit Cannabis als Medizin beschäftigen. Aber auch Anwälte, die sich mit diesem Fachgebiet auskennen, sind hier zu finden. Außerdem werden CBD-Shops, Hanfcafés und Bäckereien, die Produkte mit Hanf anbieten, gelistet. Per zielgerichteter Suche nach Postleitzahl kann man hier bundesweit Ansprechpartner aus vielen wichtigen Bereichen finden.
Der Arzt entscheidet im gemeinsamen Gespräch, welches Arzneimittel am besten zur persönlichen Indikation passt. Die Optionen sind vielfältig, dabei muss jedoch einiges beachtet werden. Der Arzt kann nicht einfach Cannabis verordnen, so wie normale Schmerzmittel. Kontraindikationen mit anderen Medikamenten müssen beachtet werden und viele weitere Faktoren spielen hier eine Rolle. Je besser vorbereitet man in das Gespräch geht, umso besser die Chancen gemeinsam eine Therapie zu finden. Es kann vorkommen, dass Cannabis keine geeignete Medikation ist aufgrund bestimmter Faktoren. Am Ende hat der Arzt immer das letzte Wort. Es gilt die Therapiehoheit.
Cannabispatienten und -patientinnen dürfen weiterhin im Straßenverkehr mit dem eigenen Auto unterwegs sein. Voraussetzung ist allerdings laut Bundesregierung, dass sich die Cannabispatienten fahrtüchtig fühlen. Die Betroffenen müssen ihr Fahrzeug jederzeit sicher beherrschen. Wer sich hingegen auffällig im Straßenverkehr verhält oder eine unsichere Fahrweise an den Tag legt, riskiert eine Geldstrafe und sogar der Entzug der Fahrerlaubnis. Für alle Verkehrsteilnehmer in Deutschland gilt derzeit ein Grenzwert von 1,0 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) je Milliliter Blutserum. Für Cannabispatienten gibt es keine explizite Ausnahmeregelung – sie sind daher vom 1,0-Nanogramm-Grenzwert nicht ausgenommen. Insbesondere bei Straßenverkehrskontrollen sehen sich Cannabispatienten der Gefahr ausgesetzt, durch die polizeiliche Praxis kriminalisiert zu werden. Die Regierung rät ihnen, beim Autofahren eine Kopie des BtM-Rezeptes und/oder eine Bescheinigung des behandelnden Arztes mitzunehmen. So kann im Falle einer Polizeikontrolle der Patient die medizinische Notwendigkeit des Cannabis-Konsums beweisen. Eine weitere Möglichkeit ist ein Patientenausweis (Cannabis-Ausweis). Eine gesetzliche Pflicht, einen solchen Nachweis mitzuführen, gibt es jedoch nicht.
In Bezug auf CBD-Blüten ist das Gesetz eindeutig. Der Erwerb und Besitz von CBD-Blüten ist nicht erlaubt – zumindest für den Endverbraucher. Viele argumentieren jetzt, dass der THC-Gehalt bei CBD-Blüten aus EU-Hanfsorten unter 0,2 Prozent liegt, sodass sie legal sein müssten. Dem ist aber nicht so. Denn: Cannabidiol ist in den Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes nicht aufgeführt und die EU-Hanfsorten sind eben nicht für den privaten Konsumenten bestimmt. Wichtigster Punkt ist aber, dass ein Missbrauch nicht ausgeschlossen werden kann. Selbst wenn die CBD-Blüten weniger als 0,2 Prozent THC enthalten, bestünde nach dem Gesetzgeber immer noch die Möglichkeit, THC zu extrahieren. Somit sind CBD-Blüten eindeutig illegal.
Cannabinoid-haltige Medikamente und Medizinalhanf werden bei einer Vielzahl von Krankheiten und Symptomen eingesetzt. Besonders Schmerzpatienten profitieren von der Wirkung. Auch Patienten mit Spastiken, zum Beispiel bei MS, berichten über positive Erfahrungen innerhalb der Therapie.
- Appetitregulation bei Essstörungen
- Übelkeit und Erbrechen aufgrund von Chemotherapie
- Chronische Schmerzen
- Spastiken bei Multipler Sklerose oder Paraplegie
- Tics beim Tourette-Syndrom und Morbus Parkinson
- Depressionen
- Schizophrenie
- Erhöhter Augeninnendruck
- Dermatologische Indikationen
- Polyarthritis, Rheuma
- Colitis ulzerosa, Morbus Crohn, Reizdarmsyndrom
- Angststörungen
- PTBS – Posttraumatische Belastungsstörung
- ADHS – Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung
- Schlafstörungen
Schritt 1: Finden Sie einen Arzt. Auf der LeaflyMap können Sie online nachsehen, ob sich in Ihrem Umkreis ein Arzt befindet, der mit Cannabis als Medizin Erfahrung hat. Besuchen Sie hierzu www.leafly.de/hilfreiche-adressen/
Schritt 2: Sprechen Sie mit dem Arzt über Ihre Indikation. Wenn die medizinische Notwendigkeit gegeben ist und der Arzt zustimmt, muss Schritt 3 eingeleitet werden.
Schritt 3: Vor Behandlungsbeginn muss eine Genehmigung der Krankenkasse erteilt werden, sofern die Behandlung zu Ihren Lasten erfolgen soll. Hierzu ist eine Stellungnahme des Arztes erforderlich sowie weitere Unterlagen. Fragen Sie hier bei der Krankenkasse nach, was gebraucht wird.
Hinweis: Im Gesetz steht, dass dieser Antrag „nur in begründeten Ausnahmefällen“ von der Krankenkasse abgelehnt werden darf. Über die Anträge soll – auch bei Einschaltung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen – innerhalb von drei bis fünf Wochen entschieden werden. Erfolgt die Verordnung im Rahmen einer spezialisierten ambulanten Palliativversorgung nach § 37 b, verkürzt sich die Genehmigungsfrist auf drei Tage.
Die Cannabisforschung steckt in Deutschland noch in den Kinderschuhen. Um hier auf einen aktuellen Stand zu kommen, hat das BfArM, zeitgleich mit dem Beginn der Gesetzesänderung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften, eine Begleiterhebung begonnen. Bis hier Ergebnisse vorliegen, werden einige Jahre vergehen. In der Zwischenzeit schauen wir bei Leafly.de über die deutschen Grenzen hinaus zu den weltweit führenden Ländern der Cannabisforschung. Lesen Sie Wissenswertes über Erhebungen, Ergebnisse und die neusten Studien zu medizinischem Cannabis im Bereich FORSCHUNG.
Der Gesetzgeber hat bei Cannabis als Medizin auf die bei Medikamenten sonst erforderliche Zulassung verzichtet. Aus diesem Grund müssen Mediziner sehr umfangreich über die Nebenwirkungen von Cannabis informieren. Und da Cannabis nicht zu den zugelassenen Medikamenten gehört, besteht auch keine Produkthaftung eines Pharmaunternehmens. Sollte also beim Patienten durch die Cannabis-Therapie ein Schaden eintreten, so steht der verordnete Arzt in der Haftung. Aus diesem Grund wird Ärzten bei der Cannabis-Verordnung empfohlen, ihre Patienten einen Aufklärungsbogen ausfüllen zu lassen, der dann der Patientenakte hinzugefügt wird. Wichtig ist für Ärzte aber zu wissen, dass Cannabis nicht mit den herkömmlichen Medikamenten verglichen werden kann. So ist die Verordnung von Cannabis an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Eine diese Voraussetzungen ist, dass die Erstverordnung erst nach der Prüfung durch die Krankenkasse stattfinden darf. Wenn die Krankenkasse die Cannabis-Therapie genehmigt, kann der Arzt ein Cannabis-Rezept zulasten der Kasse ausstellen. Das bedeutet, dass sich Ärzte im Grunde genommen keine Sorgen mehr in Bezug auf das Regressrisiko machen müssten. Allerdings ist das in der Praxis nicht ganz so einfach, denn für die Cannabis-Verordnung gelten die Regelungen der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach §§ 106 ff SGB V. Demnach behalten sich die Krankenkassen trotz der Genehmigung für die Kostenübernahme das Recht vor, unwirtschaftliches Verhalten von Vertragsärzten nachträglich zu prüfen und ggf. einen Regress zu fordern. Und da die Kosten für Cannabisblüten sehr hoch sind, könnten auch die Regressforderungen extrem teuer werden. Aus diesem Grund ist die Sorge vor einem Regress immer noch eines der größten Hindernisse für Cannabis als Medizin, wobei unklar ist, wie hoch das Regressrisiko tatsächlich ist.
Cannabinoid-haltige Arzneimittel sind bereits seit Längerem für die Behandlung verschiedener Symptome oder Krankheiten im Einsatz. Folgende Arzneimittel sind derzeit in Deutschland verfügbar:
- Dronabinol: Eine teilsynthetisch hergestellte THC-haltige ölige Lösung. Sie ist in verschiedenen Konzentrationen verfügbar. Auf ärztliche Anweisung hin können daraus in der Apotheke Rezepturarzneimittel für die orale Einnahme hergestellt werden. Einige Apotheken stellen aus den Cannabis Tropfen auch Kapseln her.
- Sativex®: Das einzige in Deutschland zugelassene Fertigarzneimittel mit dem Wirkstoff THC. Es handelt sich hierbei um ein Cannabis-Vollextrakt, der alle Inhaltsstoffe der Hanfpflanze enthält. Das Arzneimittel wird per Sprühstoß eingenommen.
- Canemes®: Mit Canemes ist seit Januar 2017 ein nabilon-haltiges Fertigarzneimittel in Kapselform verfügbar. Nabilon ist ein vollsynthetisch hergestelltes Cannabinoid, das dem THC sehr ähnliches ist.
- Cannabisblüten und Extrakte aus Cannabis: Cannabisblüten für die medizinische Anwendung stehen in unterschiedlichen THC und CBD Konzentrationen zur Verfügung. Je nach Indikation und Symptomatik kann eine passende Sorte gewählt werden. Extrakte aus Cannabisblüten gibt es von verschiedenen Herstellern.
- Cannabis-Vollspektrum-Extrakte: Diese Form wird bisher nur von Tilray angeboten.
Mit dem sogenannten „Cannabis-Gesetz“ vom 10. März 2017 (Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften) sind die Möglichkeiten zur Verschreibung von medizinischem Cannabis erweitert worden. Nun ist es Patienten möglich, medizinisch begründet ein BtM-Rezept zu erhalten und dieses direkt in einer Apotheke einzulösen.