Cannabisblüten

Cannabisblüten sind die Blüten der Cannabispflanze. Das Cannabis zählt zur Familie der Hanfgewächse. Es wird seit jeher als wichtige Nutzpflanze unter anderem zur Herstellung von Waffen, Papier, Verbandstoffen, Kleidung, Tauen und Seilen verwendet. Durch eine seit 2017 bestehende Gesetzeserweiterung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG), dürfen medizinische Cannabisblüten auch auf Rezept verschrieben werden. Sie sollen Patientinnen und Patienten bei der Therapie diverser Krankheitsbilder helfen, bei denen andere Arzneimittel mitunter keine Wirkung zeigen.

Allgemeines zu Cannabisblüten

Cannabis hat normalerweise unvollkommene Blüten, mit „männlichen“ und „weiblichen“ Blüten, die im Regelfall auf getrennten Pflanzen vorkommen. Es ist jedoch nicht ungewöhnlich, dass einzelne Pflanzen sowohl männliche als auch weibliche Cannabisblüten tragen. Obwohl monözische Pflanzen oft als Hermaphroditen bezeichnet werden, tragen echte Hermaphroditen (die weniger verbreitet sind) bei einzelnen Blüten Stammbalken und Stempelstrukturen, während monözische Pflanzen an verschiedenen Orten an derselben Pflanze männliche und weibliche Blüten tragen. Männliche Cannabisblüten werden normalerweise auf losen Rispen getragen, weibliche Blüten dagegen auf Trauben.

Für den medizinischen Gebrauch ist vor allem die weibliche Cannabisblüte von Bedeutung. Auf ihren Tragblättern und Kelchblättern treten Cannabinoide, Terpenoide und andere flüchtige Substanzen auf. Sie werden von den dort befindlichen Trichomen abgegeben.

Cannabisblüten in der Medizin

Die Cannabinoide THC (Δ9-Tetrahydrocannabinol) und CBD (Cannabidiol), die sich in den weiblichen Cannabisblüten finden, spielen bei der pharmazeutischen Behandlung mit Medizinalhanf diverser Erkrankungen eine immer größere Rolle. THC bindet an den Cannabinoidrezeptor CB1, der an einigen Schmerz verarbeitenden Bereichen des Gehirns vorkommt. Ebenfalls soll THC euphorisierend, appetitsteigernd und entkrampfend wirken.

CBD wirkt wiederum als Antiepileptikum und Hypnotikum. Den Cannabinoiden kommt für die Medizin eine entscheidende Rolle bei der Linderung zahlreicher Symptome zu. Daher wurde am 10. März 2017 das Betäubungsmittelgesetz dahingehend erweitert, dass neben den bisherigen Therapie- und Verschreibungsmöglichkeiten für Fertigarzneimittel und Rezepturarzneimittel auch andere Cannabisprodukte verschrieben werden dürfen. Die Kosten dafür werden von den Krankenkassen übernommen. Neben Sativex, Canemes und Marinol, den drei legalen cannabinoiden Arzneimitteln, können Ärztinnen und Ärzte nun auch Medizinale Cannabisblüten und Cannabisextrakte auf eigens dafür vorgesehenen Betäubungsmittelrezepten (BTM Rezepten) verschreiben.

Quellen:

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